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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „„Anti-Abschiebeindustrie“ im Bereich des Asylrechts?“

16. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 47


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 47 der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Helge Limburg und Belit Onay (GRÜNE):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In einem Interview mit der Nordwest-Zeitung (NWZ) vom 12. Januar 2018 warnte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen, Dirk Toepffer, vor „windigen Anwälten“ im Bereich des Asylrechts. Wörtlich erklärte Toepffer auf den Hinweis hin, dass sich viele Flüchtlinge ein Bleiberecht vor Gericht erstreiten: „Da rollt noch viel auf uns zu! Eine regelrechte Welle. Was vor Gerichten an Verzögerungstaktiken durch windige Rechtsanwälte zu beobachten ist, ist unglaublich. Das macht die ganze Flüchtlingsfrage noch schwerer.“ Auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Björn Försterling, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Christian Grascha, Jan-Christoph Oetjen und Hermann Gruppe (alle FDP) erklärte die Landesregierung im Januar vor dem Plenum des Landtages, ihr lägen keine Erkenntnisse über „windige Anwälte“, die Asylverfahren verzögerten, vor.

Laut Berliner Tagesspiegel sprach der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Alexander Dobrindt im Zusammenhang mit, Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide von einer „aggressiven Anti-Abschiebe-Industrie", welche die Bemühungen des Rechtsstaates sabotiere. Der Präsident des Deutschen Anwaltsverein, Ulrich Schellenberg, sagte dazu der Deutschen Presse-Agentur: „Das Einlegen von Rechtsmitteln und das Erheben von Klagen steht jedem im Rahmen der geltenden Gesetze zu. Gerade das macht den Rechtsstaat aus. Mit seinen Aussagen schwächt Herr Dobrindt den Rechtsstaat und stärkt ihn nicht.“ Auch aus CDU und SPD gab es Kritik an den Äußerungen von Dobrindt. Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) titelte dazu am 07.05.2018 „Wer greift hier den Rechtsstaat an?“. Laut NOZ erklärte die CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer: „Solange wir diese Rechtslage haben, und wir stehen zu dieser Rechtslage, kann man sich nicht darüber beklagen, wenn dann Rechtswege auch genutzt werden.“


1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Landtag und des CSU-Landesgruppenvorsitzenden im Deutschen Bundestag zur Arbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Bereich des Asylrechts?

Die Möglichkeit, gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen Rechtsbehelfe einzulegen, gehört zum Kern eines funktionierenden Rechtsstaats. Von Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch zu machen, steht jedem frei. In diesem Zusammenhang kommt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als unabhängigen Organen der Rechtspflege die wichtige Aufgabe zu, die Mandanten über die Möglichkeiten des Rechtsmittels und deren Erfolgsaussichten zu beraten.


2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ in Niedersachsen und, wenn ja, welche?

Nein.


3. Gibt es materielle oder Verfahrensrechte im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts, deren Inanspruchnahme die Landesregierung kritisiert oder politisch oder moralisch ablehnt? Wenn ja, welche?

Nein.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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