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Stalking

„Stalking" oder „Nachstellung" wird wiederholtes, fortgesetztes oder dauerhaftes Verfolgen oder Belästigen einer Person genannt. Im allgemeinen Sprachgebrauch kann dies auch als „Psychoterror" bezeichnet werden. Dabei wird fortlaufend auf eine Person eingewirkt, was durch eine Vielzahl von Handlungen geschehen kann. Handlungen, die zu einer unzumutbaren Belästigung für das Opfer führen können, sind unter anderem:

  • ständiges Aufsuchen der persönlichen Nähe (in der Wohnung, am Arbeitsplatz, beim Einkaufen, bei Hobbys),
  • ständige Verfolgung oder Beobachtung,
  • vielfache Telefonanrufe oder „Klingelnlassen" des Telefons, Hinterlassen von Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder der Mailbox,
  • übermäßig häufiges Zusenden von Nachrichten in Form von E-Mails, SMS oder Briefen,
  • Belästigungen in sozialen Netzwerken, Chaträumen und Internetforen,
  • unerwünschte Geschenke,
  • unerbetene Warenbestellungen,
  • unaufgeforderte Zeitungsannoncen (z.B. Todesanzeigen, Sexualkontakte),
  • falsche Anzeigen bei Behörden,
  • Sachbeschädigungen am Eigentum.

Das Ziel der Täterinnen oder Täter ist in vielen Fällen, die Opfer zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beziehung zu bewegen. Ein erheblicher Teil der Fälle von Stalking tritt in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt auf, insbesondere in Trennungssituationen. Aber auch das Bedürfnis von Machtausübung oder Rachegefühle können Auslöser für ein solches Verhalten sein.

Stalking ist ein ernst zu nehmendes Verhalten mit teilweise erheblichen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen für die Opfer. Gefühle von Angst, Hilflosigkeit, Verfolgung, Nervosität und Unwohlsein können die Folge sein. Die Opfer können unter abnehmender Leistungsfähigkeit, Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, Depressionen und körperlichen Verletzungen leiden. Um solchen Repressionen zu entgehen, ergreifen Opfer vielfach Strategien, die zu einer sozialen Isolation führen können. Sie ändern Handlungsgewohnheiten, meiden bestimmte Orte, oder ändern die Telefonnummer, die Wohnung oder den Arbeitsplatz. Nicht selten ist auch das soziale Umfeld des Opfers oder die Familie direkt oder indirekt mit betroffen.

Stalking ist keine Erscheinungsform bestimmter gesellschaftlicher Gruppen, es kommt in allen Schichten der Gesellschaft vor. Sowohl auf Täter- als auch auf Opferseite betrifft es Männer und Frauen. Empirischen Erhebungen zeigen, dass mehr Männer als Täter auftreten und Frauen häufiger als Opfer betroffen sind.

Ein Phänomen des Nachstellens ist, dass dieses meistens auf Dauer angelegt ist und sich oft in Häufigkeit und Intensität steigert (Eskalationsspirale). Jede Reaktion des Opfers wird zum Anlass für eine weitere Tathandlung. Daher ist es wichtig, den Täterinnen und Tätern frühzeitig und konsequent Einhalt zu gebieten.

Hierfür wurde unter anderem das Gewaltschutzgesetz geschaffen, das den Opfern die Möglichkeit gibt, eine gerichtliche Verfügung gegen die Täterin oder den Täter zu erwirken. Verstößt die Person gegen diese Verfügung, kann sie sich strafbar machen.

Daneben sind viele Tathandlungen des Nachstellens bereits als solche strafbar. Dies gilt etwa für vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzungen (§§ 223, 229 Strafgesetzbuch (StGB)), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185 ff. StGB), Verletzung des persönlichen Lebensbereichs (§§ 201 ff. StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), etc.

Darüber hinaus gibt es seit dem Jahr 2007 den speziellen Straftatbestand der Nachstellung gemäß § 238 StGB. Seit einer Gesetzesänderung mit Wirkung ab dem 10. März 2017 ist das Grunddelikt gemäß § 238 Abs. 1 StGB nicht mehr als Erfolgsdelikt, sondern als Eignungsdelikt ausgestaltet. Damit eine Täterin oder ein Täter sich wegen Stalkings strafbar macht, ist es seitdem nicht mehr erforderlich, dass er oder sie durch unbefugtes Nachstellen in Form der beharrlichen Vornahme ausdrücklich angeführter Tatvarianten eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung tatsächlich verursacht hat. Ausreichend ist es nunmehr, dass die Handlungen zu einer solchen Beeinträchtigung geeignet waren.

Sofern Sie Informationen über die verschiedenen Schutz- und Hilfsmöglichkeiten der von Stalking Betroffenen benötigen, besuchen Sie bitte die Website der Fachstelle Opferschutz (www.opferschutz-niedersachsen.de), die von der Niedersächsischen Landesregierung betrieben wird. In konkreten Fällen können Sie sich an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wenden und/oder Opferunterstützungseinrichtungen hier: http://www.opferschutz-niedersachsen.de/nano.cms/sie-suchen-ansprechpartner-und-unterstuetzungseinrichtungen recherchieren.

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