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Aufgaben des Staatssekretärs

Der Staatssekretär ist Amtschef und höchster Beamter des Ministeriums. Er leitet im Auftrag der Ministerin das Ministerium. Er ist ihr ständiger Vertreter im Ministerium und hat ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als beamteter Staatssekretär ist er nicht Mitglied im Kabinett, dort aber beratend oder stellvertretend für die Ministerin tätig.

Bisherige Staatssekretärin und Staatssekretäre des Niedersächsischen Justizministeriums

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