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Havliza: Wir haben wichtige Impulse gesetzt

Initiativen aus Niedersachsen auf der Justizministerkonferenz in Berlin erfolgreich


Kampf gegen den Hass, ein besseres Reiserecht, Rechtsfragen rund um vernetzte Autos und ein Plädoyer für den Rechtsstaat: Die von Niedersachsen eingebrachten und unterstützen Vorschläge auf der Justizministerkonferenz in Berlin haben eine breite Zustimmung gefunden. Justizministerin Barbara Havliza: „Niedersachsen hat wichtige, zukunftsweisende Impulse für rechtspolitische Vorhaben gesetzt. Ich freue mich sehr, dass wir dazu die Unterstützung aus anderen Bundesländern erhalten haben.“

Themen, die von Niedersachsen (mit) eingebracht wurden, waren insbesondere:

Kampf gegen Hasskriminalität

Havliza: „In den vergangenen Wochen sind schon viele rechtspolitische Vorschläge gemacht worden, wie wir der Verrohung der Sprache im Netz beikommen können. Wir Ministerinnen und Minister aus den Ländern haben nun weitere Ideen eingebracht. Was mich hoffnungsfroh stimmt: Im Ziel sind wir uns alle einig. Wir wollen Drohungen, Schmähungen und Beleidigungen eindämmen. Es darf nicht sein, dass die Täter durch die Anonymität des Internets unbehelligt bleiben und viel zu selten rechtliche Konsequenzen fürchten müssen.“

Die Justizministerinnen und Justizminister betonten in Berlin ausdrücklich die Verantwortung der Betreiber sozialer Netzwerke, Hasskommentare im Internet zurückzudrängen. „Als Justizministerin erwarte ich ganz klar, dass Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden beantwortet werden. Darüber hinaus haben wir die Bundesjustizministerin gebeten, bei der Evaluierung des NetzDG zu prüfen, wie die Zugriffsmöglichkeiten auf relevante Daten bei einem Anfangsverdacht einer Straftat verbessert werden können.“

Verbraucherschutz im Reiserecht verbessern

Gemeinsam mit weiteren Amtskollegen und auf Initiative Bayerns hat Justizministerin Havliza eine Anhebung der Summe vorgeschlagen, zu der Insolvenzen von Reiseunternehmen im Höchstfall abgesichert sind; bislang sind dies 110 Millionen Euro. Dadurch sollen Pauschalreisende wirkungsvoll vor der Insolvenz von Reiseunternehmen geschützt werden.

Havliza: „Der Fall Thomas Cook hat gezeigt, dass die Summe von 110 Millionen nicht immer ausreichend ist. Pauschalreisende müssen künftig besser geschützt sein. Kein Urlauber soll fürchten, dass er nach einer Insolvenz eines Reiseveranstalters sein Geld verliert.“

Für Pauschalreisende ist der Schutz vor dem Risiko einer Insolvenz des Reiseveranstalters von großer Bedeutung – dies gilt insbesondere aufgrund der üblichen Praxis, dass Reisende in Vorleistung gehen müssen. Gerät der Reiseveranstalter in die Insolvenz, müssen Reisende befürchten, ihr Geld nicht zurückzuerhalten. Oder es besteht das Risiko, wenn die Reise bereits angetreten wurde, dass ein Hotel vor Ort die Übernachtung verweigert bzw. erneut dafür bezahlt werden muss. Diesem Risiko wird im deutschen Recht bislang dadurch begegnet, dass der Reiseveranstalter für den Insolvenzfall die Erstattung des Reisepreises sowie die Rückbeförderung und Beherbergung sicherzustellen hat. Diese Verpflichtung erfüllt er in der Regel durch eine Versicherung. Bislang kann diese Absicherung der Reisenden jedoch auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr des Versicherers begrenzt werden.

Vernetzte Autos und neue Rechtsfragen in der Strafverfolgung

Erneut hat Niedersachsen wichtige Impulse bei der Bewältigung von IT-Fragen im Strafrecht gegeben. So haben die Justizministerinnen und Justizminister auf Vorschlag von Ministerin Havliza in Berlin erörtert, welche Bedeutung die Vernetzung der in PKWs verbauten IT-Systeme im Hinblick auf die Strafverfolgung hat und haben wird.

Havliza: „Gegenstände des täglichen Lebens zeichnen zunehmend Daten auf, die auch für die Strafverfolgung von größtem Interesse sein können. Im Zentrum aktueller Entwicklungen der Automobilindustrie steht insbesondere die Vernetzung von IT-Systemen in den Autos – mit dem Internet und untereinander. In modernen Kraftfahrzeugen werden durch Steuergeräte, Sensoren und Kameras täglich zum Teil mehrere Terabyte an Daten produziert. Wo landen diese Daten? Wem gehören sie? Wie gehen die Strafverfolger in Ermittlungsfällen damit um? Können sie als Beweismittel dienen? Die offenen Fragen sind zahlreich und komplex. Dem müssen wir uns stellen. Denn auch künftig brauchen wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer effektiven Strafverfolgung und dem berechtigten Datenschutzinteresse der Autofahrer.“

Auf die Initiative Niedersachsens wird die bundesweite Arbeitsgruppe „Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“ künftig diese rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen aufarbeiten und den Justizministern dazu berichten.

30 Jahre Mauerfall

Die Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister betonte anlässlich des 30. Jahrestags des Mauerfalls am 9. November 1989 zudem die Bedeutung und die Gewähr des Grundgesetzes für eine starke und wehrhafte Rechts- und Verfassungsordnung. Havliza: „Wir haben vor 30 Jahren miterleben dürfen, wie sich die Bürgerinnen und Bürger erfolgreich für ihre Freiheit eingesetzt haben. Nur ein starker Rechtsstaat ist der Garant für die Stabilität unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats. Es ist die gemeinsame Verantwortung von uns allen, die Verfassungsordnung des Grundgesetzes gegen Anfeindungen zu schützen und sie täglich aufs Neue mit Leben zu erfüllen.“

Der Antrag mit dem Titel „30 Jahre Mauerfall – Das Grundgesetz als Garant für unsere freiheitliche Demokratie“ wurde von den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein eingebracht.

Zur Justizministerkonferenz

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder und ist zugleich zentrales Instrument für die Vertretung der gemeinsamen rechtspolitischen Interessen der Länder gegenüber dem Bund. Die in der JuMiKo gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. Die Konferenz ist eine ständige Einrichtung mit jährlich wechselndem Vorsitz.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
19.11.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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