Rationalisierung in der niedersächsischen Justiz
Die Personallage in allen Personalbereichen ist jedoch infolge der seit Jahren hohen Geschäftslast und einer gleichzeitig knappen Haushaltslage angespannt. Dies und die Tatsache, dass die Justizgewährung eine Dienstleistung darstellt, die grundsätzlich mit zeitgemäßen Mitteln und Methoden erbracht werden muss, hat in der Justiz schon vor Jahren einen umfassenden Reformprozess in Gang gesetzt. Zunehmend werden moderne Arbeitsformen eingesetzt und die Möglichkeiten zur Rationalisierung und zur Modernisierung der Arbeitsabläufe dort ausgeschöpft, wo dies möglich ist, ohne dass dadurch Rechte von Verfahrensbeteiligten beeinträchtigt werden.
So setzt die niedersächsische Justiz seit Ende der 80er Jahre Informationstechnik (IT) ein. Mit der Ausstattung von insgesamt ca.15.000 vernetzten Bildschirmarbeitsplätzen steht der Justiz inzwischen eine flächendeckende IT-Infrastruktur zur Verfügung. Durch eine weitgehende Zentralisierung des IT-Betriebs und eine Standardisierung und Konsolidierung der Hard- und Software sind die Voraussetzungen geschaffen, die mit der Vollausstattung erreichte IT-Funktionalität dauerhaft zu sichern und auszubauen.
Spezielle, auf die einzelnen Arbeitsgebiete zugeschnittene Fachanwendungen unterstützen die Erledigung der vielfältigen Aufgabenstellungen in der Justiz in nahezu sämtlichen Arbeitsgebieten. Ferner runden Mittel der elektronischen Bürokommunikation (E-Mail, Internet, Intranet) sowie querschnittliche IT-Verfahren (z. B. Personalmanagement, juristische Informationssysteme) die bestehende IT-Landschaft ab. Damit ist eine wirkungsvolle Unterstützung der Fachaufgaben durch eine leistungsfähige IT für die Funktionsfähigkeit der niedersächsischen Justiz unverzichtbar geworden. Nähere Einzelheiten zum IT-Einsatz finden Sie auch hier.
Für die Zukunft gilt es, die im Spannungsfeld zwischen knappen Ressourcen und qualitativen Anforderungen stehenden Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einerseits und der sicheren, schnellen, bürger- und anwenderfreundlichen IT-Unterstützung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen als Voraussetzung für eine Recht und Gesetzen genügende Justizgewährung andererseits zu einem tragfähigen Ausgleich zu bringen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
24.03.2015