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5.8 Der Straf∙prozess

Eine Person verstößt gegen das Gesetz.

Das bedeutet:

Die Person befolgt nicht das Gesetz.

Die Person macht etwas Verbotenes.

Zum Beispiel:

Die Person hat etwas geklaut.

Das schwere Wort ist: Straf∙tat.


Die Staatsanwaltschaft ist eine Behörde.

In der Staatsanwaltschaft arbeiten Staatsanwälte.

Die Staatsanwaltschaft arbeitet für den Staat.

Die Staatsanwaltschaft arbeitet mit der Polizei zusammen.

Die Staatsanwaltschaft hat viele Aufgaben:

Die Staatsanwaltschaft muss prüfen:

Hat eine Person eine Straftat gemacht?

Oder hat die Person die Straftat nicht gemacht?

Straf∙tat bedeutet:

Eine Person verstößt gegen das Gesetz.

Das bedeutet:

Die Person befolgt nicht das Gesetz.

Die Person macht etwas Verbotenes.

Das Verbotene muss strafbar sein.

Und die Staatsanwaltschaft klagt Straf∙taten beim Gericht an.

Das bedeutet:

Die Staatsanwaltschaft klagt eine Person an.

Diese Person heißt: Angeklagter.

Und die Staatsanwaltschaft macht einen Vorschlag für eine Strafe.

Dabei muss die Staatsanwaltschaft alle Umstände beachten.

Die Staatsanwaltschaft muss auch entlastende Umstände beachten.


Eine Person hat vielleicht eine Straftat gemacht.

Dann klagt die Staatsanwaltschaft die Person an.

Es gibt ein Gerichtsverfahren.

Das Gerichtsverfahren heißt: Strafprozess.

Im Straf∙prozess gibt es bestimmte Regeln.

Die Richter sprechen am Ende vom Strafprozess eine Entscheidung.

Das schwere Wort ist: Urteil.

Die Richter entscheiden:

Der Angeklagte hat die Straf∙tat gemacht.

Dann bekommt der Angeklagte eine Strafe.

Oder die Richter entscheiden:

Der Angeklagte hat die Straf∙tat nicht gemacht.

Dann bekommt der Angeklagte keine Strafe.


Der Angeklagte kann bei einem Strafprozess

Hilfe von einem Rechtsanwalt bekommen.

Der Rechtsanwalt hilft dem Angeklagten vor Gericht.


Im Straf∙prozess gibt es:

  1. Vor∙verfahren.
  2. Zwischen∙verfahren.
  3. Haupt∙verfahren.


1) Vor∙verfahren

Die Staatsanwaltschaft glaubt:

Eine Person hat eine Straf∙tat gemacht.

Die Staatsanwaltschaft prüft die Straf∙tat.

Die Polizei hilft mit.

Die Staatsanwaltschaft sagt:

Die Person hat die Straftat nicht gemacht.

Dann ist der Strafprozess vorbei.

Oder die Staatsanwaltschaft sagt:

Die Person hat die Straftat wahrscheinlich gemacht.

Dann geht der Strafprozess weiter.

Die Person soll vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft klagt die Person an.


2) Zwischen∙verfahren

Die Person ist angeklagt.

Das Gericht entscheidet:

Die Person muss vor Gericht.

Oder die Person muss nicht vor Gericht.

Das schwere Wort ist: Zwischenverfahren.


3) Haupt∙verfahren

Der Prozess vor Gericht heißt: Hauptverfahren.

Das Hauptverfahren ist der wichtigste Teil im Strafprozess.

Vor Gericht gibt es einen Richter.

Vor Gericht kann es auch mehrere Richter geben.

Ein Richter leitet das Hauptverfahren.

Im Hauptverfahren prüft das Gericht alle Beweise.

Das Gericht befragt den Angeklagten.

Das Gericht kann auch andere Personen befragen.

Der Richter entscheidet am Ende vom Hauptverfahren:

Es gibt Beweise für die Straftat.

Und es gibt Beweise für die Schuld von der Person.

Das bedeutet: Die Person hat die Straf∙tat gemacht.

Dann bekommt die Person eine Strafe.

Oder die Person hat die Straf∙tat nicht gemacht.

Oder die Schuld von dem Angeklagten ist für das Gericht nicht klar.

Dann spricht das Gericht den Angeklagten frei.

Die Person bekommt keine Strafe.


Die Entscheidung vom Richter heißt: Urteil.

Das Urteil beginnt mit den Worten:

Im Namen des Volkes.


Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil nicht zufrieden.

Dann kann sich die Staatsanwaltschaft beschweren.

Das schwere Wort ist: Berufung einlegen.

Das bedeutet:

Die Staats∙anwaltschaft widerspricht dem Urteil.

Aber auch der Angeklagte kann Berufung einlegen.


Die Staatsanwaltschaft kann sagen:

Im Prozess hat es Fehler gegeben.

Dann kann die Staatsanwaltschaft sich beschweren.

Das schwere Wort ist: Revision einlegen.

Aber auch der Angeklagte kann Revision einlegen.


Vielleicht ist die Berufung erfolglos.

Und vielleicht ist die Revision erfolglos.

Dann ist das Urteil gültig.

Das Urteil sagt:

Der Angeklagte bekommt eine Strafe.

Zum Beispiel:

Der Angeklagte muss ins Gefängnis.

Oder der Angeklagte muss Geld bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft passt auf:

Der Angeklagte geht ins Gefängnis.

Oder der Angeklagte bezahlt das Geld.


Gesetzlicher Richter

Es gibt verschiedene Gerichte.

Und es gibt verschiedene Richter.

Das Gesetz entscheidet:

Der Angeklagte muss vor ein bestimmtes Gericht.

Und das Gesetz entscheidet:

Der Angeklagte muss zu einem bestimmten Richter.


Straf∙befehl

Eine Person hat eine Straftat gemacht.

Die Beweise für die Straftat sind klar.

Oder die Straftat war nicht sehr schlimm.

Dann kann die Staatsanwaltschaft sagen:

Es gibt kein Hauptverfahren.

Und die Person muss nicht vor Gericht.

Trotzdem soll die Person eine Strafe bekommen.

Dann entscheidet der Richter:

Die Person ist schuldig.

Darum soll die Person Geld als Strafe bezahlen.

Das schwere Wort ist: Strafbefehl.

Die Person kann sich über den Strafbefehl beschweren.

Dann gibt es einen Prozess vor Gericht.

Nach dem Prozess spricht der Richter ein Urteil.

Das Urteil kann anders sein als das Urteil in dem Straf∙befehl.

Das Urteil vom Richter kann für die Person besser sein.

Oder das Urteil vom Richter kann für die Person schlechter sein.


Beschleunigtes Verfahren

Eine Person hat eine Straftat gemacht.

Die Staatsanwaltschaft sagt:

Wir brauchen kein Zwischenverfahren.

Dann gibt es sofort einen Prozess vor Gericht.

Der Prozess vor Gericht ist schneller als sonst.

Und das Gericht entscheidet schneller als sonst.

Das schwere Wort ist: beschleunigtes Verfahren.


Das Gericht kann ein beschleunigtes Verfahren ablehnen.

Zum Beispiel:

Die Beweise sind nicht klar.

Dann gibt es einen Prozess mit Zwischenverfahren vor Gericht.

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