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5.1 Das Gerichts∙verfahren

Ein Gericht ist ein Ort der Rechtsprechung.

Das bedeutet:

Ein Gericht entscheidet bei Streit.

Zum Beispiel:

Bei Streit zwischen 2 Bürgern.

Oder bei Streit zwischen Bürgern und dem Staat.

Das Gericht kann den Ort der Recht∙sprechung meinen.

Das Gericht kann aber auch Richter meinen.

Das Gericht kann 1 Richter sein.

Das Gericht kann aber auch mehrere Richter sein.

Darum sagt man auch:

Eine Person muss vor Gericht.

Dann meinen wir den Ort der Recht∙sprechung.

Oder man sagt:

Das Gericht spricht ein Urteil.

Dann meinen wir 1 Richter.

Oder mehrere Richter.


Ein Richter arbeitet für den Staat.

Ein Richter arbeitet beim Gericht.

Ein Richter entscheidet bei einem Streit über Recht.

Und über Unrecht.

Und ein Richter spricht Urteile.

Urteile sind Entscheidungen vom Richter.

Und ein Richter macht Beschlüsse.

Beschlüsse sind auch Entscheidungen vom Richter.

Das schwere Wort ist: Gerichts∙verfahren.

Das Gerichts∙verfahren hat genaue Regeln.

Das Gesetz bestimmt die Regeln.


Es gibt verschiedene Gerichte.

Zum Beispiel:

  • Das Amts∙gericht.
  • Oder das Finanz∙gericht
  • Oder das Arbeits∙gericht.

Jedes Gericht hat besondere Regeln.

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