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2.2 Staats•anwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist eine Behörde.

In der Staatsanwaltschaft arbeiten Staatsanwälte.

Die Staatsanwaltschaft arbeitet für den Staat.

Die Staatanwaltschaft arbeitet mit der Polizei zusammen.

Und die Staatsanwaltschaft arbeitet mit dem Gericht zusammen.

Die Staatsanwaltschaft hat viele Aufgaben:

Die Staatsanwaltschaft muss prüfen:

Hat eine Person eine Straftat gemacht?

Oder hat die Person die Straftat nicht gemacht?

Straf∙tat bedeutet:

Eine Person verstößt gegen das Gesetz.

Das bedeutet:

Die Person befolgt nicht das Gesetz.

Die Person macht etwas Verbotenes.

Das Verbotene muss strafbar sein.

Dabei muss die Staatsanwaltschaft alle Umstände beachten.

Die Staatsanwaltschaft muss auch entlastende Umstände beachten.


Und die Staatsanwaltschaft klagt Straf∙taten beim Gericht an.

Das bedeutet:

Die Staatsanwaltschaft klagt eine Person an.

Diese Person heißt: Angeklagter.

Und die Staatsanwaltschaft macht einen Vorschlag für eine Strafe.

Dabei muss die Staatsanwaltschaft alle Umstände beachten.

Die Staatsanwaltschaft muss auch entlastende Umstände beachten.

Die Staatsanwaltschaft stellt fest:

  • Die Person ist nicht schuldig.
  • Die Staatsanwaltschaft kann die Straf∙tat nicht beweisen.
  • Die Person macht den Schaden wieder gut.

Das schwere Wort ist: Schadens∙wieder∙gut∙machung.

Dann klagt die Staats∙anwaltschaft die Person nicht an.


Oder die Staatsanwaltschaft kann die Straf∙tat beweisen.

Dann klagt die Staatsanwaltschaft die Person an.

Die Person bekommt eine Strafe.

Die Person muss Geld bezahlen.

Oder die Person muss ins Gefängnis.


Die Staatsanwaltschaft überwacht die Durchführung von der Strafe.

Zum Beispiel:

Der Angeklagte muss ins Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft passt auf:

Der Angeklagte geht ins Gefängnis.

Oder der Angeklagte muss Geld bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft passt auf:

Der Angeklagte bezahlt das Geld.

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