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Reformprojekt Soziale Dienste: JustuS

Das Land Niedersachsen hat am 1. Januar 2009 einen Ambulanten Justizsozialdienst eingerichtet, in dem die bisherigen elf Bewährungshilfestellen bei den Landgerichten und die elf Gerichtshilfestellen bei den Staatsanwaltschaften zusammengefasst wurden. Zur landeseinheitlichen fachlichen Steuerung und Dienstaufsicht ist seitdem die Leitende Abteilung bei dem Oberlandesgericht in Oldenburg zentral für alle Belange des AJSD zuständig.

Dies ist ein Ergebnis des Reformprojekts JustuS, das von 2006 - 2009 diese umfassende Umstrukturierung erarbeitet hat. Den Projektabschlussbericht und sämtliche Arbeitsergebnisse finden Sie hier zum Herunterladen.

Durch die Reform sind nun an der Verwaltung und Steuerung der 340 Justizsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter nicht mehr 29 Behörden, sondern nur noch 2 Behörden beteiligt sein (OLG Oldenburg, Justizministerium). Dadurch wurde ein moderner und effektiver zweistufiger Verwaltungsaufbau geschaffen. Die Geschäftsführung der Stiftung Opferhilfe wird ebenfalls durch die Leitung des Ambulanten Justizsozialdienstes wahrgenommen. Die Stiftung Opferhilfe bleibt im Übrigen von der Reform unberührt. Im Jahr 2011 wurde die Umsetzung des Projekts JustuS im Auftrag der Landesregierung wissenschaftlich evaluiert. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die wesentlichen Projektergebnisse umgesetzt werden konnten.
Justus

Projekt JustuS

Projektabschlussbericht nebst Anlagen der Kernprojektgruppe des Niedersächsischen Justizministeriums

Tag der sozialen Dienste 2007

Tagungsdokumentation

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