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Mediation an niedersächsischen Gerichten

Einvernehmliche Streitbeilegung trotz Klage?

Bei vielen Streitigkeiten scheint der Gang zum Gericht unausweichlich.
Wer aber einmal einen Rechtsstreit geführt hat, der weiß, dass ehemals gute persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu Vermietern, Nachbarn oder Geschäftspartnern häufig im Prozess leiden.

  • Die Fronten verhärten sich.
  • Das Gespräch findet nur noch über die eingeschalteten Anwälte statt.
  • Oft folgen weitere Prozesse.

Gibt es nach Klageerhebung noch einen Weg zurück an den Verhandlungstisch?

Es gibt ihn:

Seit dem Jahre 2002 wird in Niedersachsen Gerichtsmediation angeboten.

Mediation ist ein Konfliktregelungsverfahren, bei dem zwei oder mehrere sich streitende Parteien mit Hilfe eines fachlich ausgebildeten allparteilichen Dritten (Mediatorin oder Mediator) versuchen, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu finden. Die Mediatorin oder der Mediator besitzt keine eigene Entscheidungsbefugnis, sondern beschränkt sich darauf, die Verhandlung der Parteien und die Suche nach einer interessengerechten Lösung zu fördern und zu moderieren. Die Parteien selbst erarbeiten die Lösung und sind für sie verantwortlich. Gelingt es, ein solches Gespräch in Gang zu setzen, so sind regelmäßig umfassende und nachhaltig befriedigende Lösungen zu erzielen.

Wesentliche Merkmale der Mediation sind:

  • Freiwilligkeit (bezüglich Beginn, Durchführung und Ende der Mediation)
  • Unparteilichkeit der Mediatorin oder des Mediators
  • Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit des Verfahrens.

Mediationsgerichte

Die speziell geschulte Richtermediatorin oder der Richtermediator unterstützt die Parteien zusammen mit deren Rechtsanwälten bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen. Sie oder er sorgte dafür, dass alle aus Sicht der Parteien wesentlichen Interessen und Aspekte berücksichtigt wurden und hilft ihnen, festgefahrene Situationen zu überwinden. Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren zum Ruhen gebracht. Eine erfolgreiche Mediation endet mit einer Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird anschließend beendet, indem die Parteien einen gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben oder die Klagezurückgenommen wird. Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen und vom gesetzlichen Richter weitergeführt.

An den verschiedenen niedersächsischen Gerichten finden jährlich insgesamt ca. 2400 Mediationen statt. In etwa 80% der Fälle kommt es zu einer Einigung.

Derzeit bieten folgende Gerichte in Niedersachsen Mediation an:

Oberlandesgericht Braunschweig Oberlandesgericht Celle Oberlandesgericht Oldenburg
Landgericht Aurich Landgericht Braunschweig Landgericht Bückeburg
Landgericht Göttingen Landgericht Hannover Landgericht Hildesheim
Landgericht Lüneburg Landgericht Oldenburg Landgericht Osnabrück
Landgericht Stade Landgericht Verden
Amtsgericht Achim Amtsgericht Bersenbrück Amtsgericht Braunschweig
Amtsgericht Bückeburg Amtsgericht Cuxhaven Amtsgericht Delmenhorst
Amtsgericht Duderstadt Amtsgericht Einbeck Amtsgericht Gifhorn
Amtsgericht Goslar Amtsgericht Göttingen Amtsgericht Hameln
Amtsgericht Hannover Amtsgericht Hann. Münden Amtsgericht Helmstedt
Amtsgericht Herzberg am Harz Amtsgericht Hildesheim Amtsgericht Lüneburg
Amtsgericht Nienburg Amtsgericht Northeim Amtsgericht Oldenburg
Amtsgericht Osnabrück Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck Amtsgericht Osterode am Harz
Amtsgericht Rotenburg Amtsgericht Salzgitter Amtsgericht Stadthagen
Amtsgericht Stolzenau Amtsgericht Syke Amtsgericht Verden
Amtsgericht Wolfenbüttel Amtsgericht Wolfsburg
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Sozialgericht Aurich Sozialgericht Braunschweig
Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hildesheim Sozialgericht Lüneburg
Sozialgericht Oldenburg Sozialgericht Osnabrück Sozialgericht Stade

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Verwaltungsgericht Braunschweig Verwaltungsgericht Hannover
Verwaltungsgericht Stade
Arbeitsgericht Hannover

Projekt Gerichtsmediation

Projektabschlussbericht

Vom 1.3.2002 bis zum 28.2.2005 wurden an sechs niedersächsischen Gerichten die Chancen und Grenzen der gerichtsnahen Mediation ausgelotet. Das Projekt "Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen" war in seiner Größenordnung bundesweit einmalig. Um wissenschaftliche Aussagen zu den Projektzielen treffen zu können, führten externe Evaluatoren umfangreiche, begleitende Untersuchung auf verschiedenen Forschungsebenen durch.

Dem sozialwissenschaftlichen Forschungsteam des arpos Institut Hannover e.V. gehören Prof. Dr. Andreas Böttger (Soziologe), Dr. Jörg Hupfeld (Diplom-Psychologe) sowie Dr. Rainer Strobl (Soziologe) an. Der juristisch-ökonomischen Forschung der Universität Göttingen steht Prof. Dr. Gerald Spindler vor, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Steuerrecht an der Universität Göttingen.

Vorgerichtliche Mediation

Selbstverständlich muss nicht erst eine Klage erhoben werden, um eine Mediation durchführen zu können. Im Gegenteil kann eine außergerichtliche Streitbeilegung Kosten, Zeit und Nerven sparen. Verschiedene Schlichtungseinrichtungen und freiberufliche Mediatoren bieten diese Form der Streitbeilegung außergerichtlich an. Es ist deshalb sinnvoll, sich frühzeitig über diese Möglichkeit zu informieren.

Weitere Informationen

  • Zum Projekt "Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen" hat die Projektgruppe im Februar 2005 einen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser kann in der nebenstehenden Info-Spalte heruntergeladen werden.
  • Den Forschungsbericht von Herrn Prof. Dr. Spindler finden Sie hier
  • Erste Forschungsergebnisse des Arpos-Instituts finden Sie hier
  • Weitere Informationen finden Sie auch unter www.mediation-in-niedersachsen.com
  • Nähere Informationen zum Projekt "Gerichtsnahe Mediation durch Anwälte" am Landgericht Hildesheim finden Sie hier.

Mediation

Projektabschlussbericht

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