"Systematisch-zielgerichteten Belästigungen und Verfolgungen (Stalking) entschlossen entgegentreten!"
Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 18.11.2004, TOP 22
Landtags-Rede von Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD:
Es gilt das gesprochene Wort!
"Stalking" ist ein ernst zu nehmendes Phänomen mit teilweise erheblichen Folgen: Die Opfer verlassen teilweise kaum mehr ihre Wohnung, brechen soziale Kontakte ab oder müssen gar Telefonanschluss, Wohnort und Arbeitsstätte wechseln.
Ich denke, wir sind uns einig: Wir müssen den Tätern Einhalt gebieten und den Opfern helfen.
Nur, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, dazu bedarf es nicht der von Ihnen geforderten Entschließung:
Dem Bundesrat liegen bereits Entwürfe eines "Stalking-Bekämpfungsgesetzes" aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Schleswig-Holstein vor. Die Vielfältigkeit der 4 Vorschläge zeigt, wie schwierig es ist, die zahlreichen Formen des Stalking gesetzlich angemessen zu erfassen. Denn meine Damen und Herren, gravierende Übergriffe sind bereits heute strafbar, ich nenne nur beispielhaft: Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung und - im schlimmsten Fall – auch Mord und Totschlag.
Den strafrechtlichen Schutz nunmehr auf bislang nicht erfasste Sachverhalte auszuweiten und in einer Norm zusammenzuführen, die den Anforderungen der Verfassung genügt, ist nicht leicht zu bewerkstelligen. Denn meine Damen und Herren: Nur bei erheblichen Belästigungen sind insbesondere strafrechtliche Sanktionen notwendig. Nicht jede Form der unerwünschten Kontaktaufnahme erfordert eine staatliche Reaktion.
Gründliche Beratung und Prüfung sind bei diesem Gesetzgebungsverfahren besonders wichtig. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat daher am 10. November 2004 einstimmig beschlossen, die Entscheidung über die Vorschläge zu vertagen. Zunächst soll sich eine länderübergreifende Arbeitsgruppe mit den verschiedenen Gesetzentwürfen befassen.
Sie können sicher sein, dass sich die Niedersächsische Landesregierung auch ohne gesonderte Aufforderung konstruktiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen wird.
So haben wir uns bereits im Sommer über die Erfahrungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften berichten lassen, um diese nutzbar zu machen. Dies gilt übrigens auch für mögliche Änderungen des Gewaltschutzgesetzes.
Soweit Ziff. 4 des Entschließungsantrages feststellt, dass die Zustellung der einstweiligen Verfügung an den Stalker für das Opfer eine im Einzelfall unzumutbare Belastung darstellen kann, möchte ich hier nur zwei Dinge anmerken:
1. Das Opfer kann sich der Hilfe der Geschäftsstelle des Amtsgerichts bedienen.
2. Meine Damen und Herren von der SPD: Das Gewaltschutzgesetz beruht auf einem von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachten Entwurf. Die Bundesregierung hat eine besondere Belastung der Stalkingopfer bislang nicht gesehen und auf eine entsprechende Regelung verzichtet. Sofern hier Handlungsbedarf besteht, wird die Landesregierung Möglichkeiten der Abhilfe prüfen. Richtiger Ansprechpartner wäre jedoch insoweit der Bundesgesetzgeber.
Die niedersächsische Landesregierung widmet sich bereits seit geraumer Zeit dem Problemfeld "Stalking". Zu nennen sind insbesondere
- der Niedersächsische Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich,
- die ressortübergreifende Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" von Sozial-, Innen- und Justizministerium, die Koordinationsstelle des Landespräventionsrates und die Beratungs- und Interventionsstellen (BISS),
- der vom Sozial-, Innen- und Justizministerium herausgegebene Rechtsratgeber "Ohne Gewalt leben – Sie haben ein Recht darauf!", der ausdrücklich auch auf die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetz bei Stalking hinweist,
- und ganz aktuell die vom Sozialministerium in Abstimmung mit dem Justiz- und Innenministerium erstellte Informationsbroschüre mit dem Titel "Stalking – Wie sich Opfer von Belästigung und Bedrohung schützen können".
Das Sozialministerium hat seit Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 umfangreiche Informations- und Fortbildungsveranstaltungen entwickelt und durchgeführt. Alle niedersächsischen Frauenhäuser, die Gewaltberatungsstellen mit dem Arbeitsschwerpunkt der "häuslichen Gewalt" und die Opferhilfebüros der Stiftung Opferhilfe können auf Nachfrage über die Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz informieren. Die Polizei kann bereits heute Stalking-Opfer bei der Ermittlung der Personalien des "Stalkers" Hilfestellung leisten.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch ein paar persönliche Worte: Durch die Darstellung in den Medien entsteht momentan der Eindruck, Stalking-Opfer seien derzeit völlig schutzlos und eine staatliche Reaktion aufgrund der Rechtslage unmöglich. Dies ist falsch! Ich sage mit aller Deutlichkeit: Bereits heute sind die körperliche Integrität, die Willens- und Bewegungsfreiheit, die Wohnung, die Ehre, das Eigentum und das Vermögen auch von Stalking-Opfern strafrechtlich geschützt.
Es geht derzeit nicht darum einen Schutz für Stalking – Opfer zu erfinden. Die gesetzgeberischen Überlegungen sind allein auf eine Verbesserung bei besonders gelagerten Fällen gerichtet.
Niedersachsen Portal