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Niedersächsische Verwaltungsgerichte kommunizieren elektronisch mit dem BAMF

Zur bundesweiten Beschleunigung der Asylverfahren nehmen nunmehr alle niedersächsischen Verwaltungsgerichte die elektronisch geführte Asylverwaltungsakte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf elektronischem Wege entgegen.

Mit Hilfe der Fachanwendung EUREKA-Fach sind sie in der Lage, diese Akte am Monitor darzustellen, zu strukturieren und weiter zu verarbeiten. Die Übersendung der Asylverfahrensakte erfolgt dabei über eine sichere sog. Ende-zu-Ende Übermittlung, dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach. Dieser Übertragungsweg wird bereits seit 2013 für den elektronischen Rechtsverkehr in der gesamten Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit eingesetzt.

Seit April 2016 versendet das BAMF an das Verwaltungsgericht Göttingen neben der elektronisch geführten Asylverfahrensakte auch Asylakten alter Verfahren sowie unsignierte Schriftsätze im gerichtlichen Verfahren an die Verwaltungsgerichte. Es ist geplant, die elektronische Kommunikation mit dem BAMF weiter auszudehnen, insbesondere hat die niedersächsische Justiz ein großes Interesse daran, ihrerseits beispielsweise Beschlüsse und Urteile dem Bundesamt in elektronischer Form übersenden zu können. Damit betritt Niedersachsen eine weitere Stufe zur Einführung der vollelektronischen Gerichts- und Beiakte.

Die elektronische und bundesweite Kommunikation mit dem BAMF hat im Dezember 2015 mit der Einberufung einer sog. „Sofortgruppe“ begonnen. Niedersachsen war hieran als Vorsitzland der Fachanwendung EUREKA-Fach beteiligt. Dem Verbund gehören insgesamt 14 Bundesländer an.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.07.2016

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

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