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Niedersachsen übernimmt Vorsitz im E-Justice-Rat

Justizstaatssekretärin Stefanie Otte: „Der E-Justice- Rat gestaltet den digitalen Wandel für eine starke unabhängige Justiz“


Zum 1. Juli 2016 übernimmt Niedersachsen für die kommenden vier Jahre den Vorsitz im E-Justice-Rat. Vorsitzende des E-Justice-Rats wird die niedersächsische Justizstaatssekretärin Stefanie Otte.

Stefanie Otte: „ Die Justiz hat sich schon vor langer Zeit auf den Weg gemacht, die Möglichkeiten des digitalen Wandels mit seinen vielen Chancen für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft, Anwaltschaft, Notare und Behörden sowie für die Beschäftigten innerhalb der Justiz zu nutzen. Heute befindet sich die Justiz spürbar allerorts inmitten eines Veränderungsprozesses. Umso wichtiger ist es, dass die Justizverwaltungen der Länder und des Bundes diesen Veränderungsprozess in den grundlegenden Fragen zur Informations- und Kommunikationstechnik gemeinschaftlich begleitet und prägt. Der E-Justice- Rat gestaltet den digitalen Wandel für eine starke unabhängige Justiz!

Ich freue mich sehr, zukünftig als Vorsitzende des E-Justice-Rats diesen Wandel aktiv zu begleiten - für eine starke und unabhängige Justiz; im Dienste einer Justiz von Menschen für Menschen!“

Dem E-Justice-Rat gehören die Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder an. Er ist die oberste Bund-Länder-Koordinierungsinstanz

• zur Förderung der Zusammenarbeit bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb informationstechnischer Systeme in der Justiz

• zur Festlegung von fachübergreifenden, justizspezifischen IT-Standards

• zur Festlegung von IT-Sicherheitsstandards und IT-Sicherheitskatalogen

• für Aussprachen von Empfehlungen

• bei Entscheidungen über grundlegende Fragen der Informations- und Kommunikationstechnik der Justiz und der IT-Projekte

• zur Sicherstellung der Mitwirkung der Justiz im IT-Planungsrat

• für Berichte an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder

Hintergrund:

Die im Juni 2012 gezeichnete Vereinbarung über die Errichtung des E-Justice-Rats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in der Justiz regelt den übergreifenden Rahmen für die Arbeit des E-Justice-Rats. Sie kann im Justizportal des Bundes und der Länder unter dem Menüpunkt „E-Justice-Rat“ aufgerufen werden.

Gemäß diesen Festlegungen gehören dem E-Justice-Rat die Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder an. Den Vorsitz führt der Bund oder ein Land. Hierüber entscheidet der E-Justice-Rat in freier Vereinbarung. Der regelmäßige Turnus für den Vorsitz beträgt vier Jahre. Bis zum 30. Juni 2020 obliegt diese Aufgabe der Landesjustizverwaltung Niedersachsens.

Zu seiner Unterstützung hat der E-Justice-Rat eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet, die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz. Ihr gehören die Justizverwaltungen der Länder sowie die Bundesjustizverwaltung an.

Die Sitzungen des E-Justice-Rats finden in der Regel zweimal jährlich statt und sind nicht öffentlich. Entscheidungen werden hier durch Beschluss getroffen. Alternativ hierzu kann im Wege des schriftlichen Umlaufbeschlussverfahrens entschieden werden.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2016

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

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