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Sensationslust bestrafen: Justizministerin Niewisch-Lennartz begrüßt Entscheidung des Bundesrats für eine effektive Bekämpfung von „Gaffern“

Beschlagnahme von Handys soll künftig schneller möglich sein


Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundesrats für eine effektivere Bekämpfung so genannter „Gaffer“ erklärt die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz:

„Ich freue mich sehr, dass der Bundesrat mit seinem heutigen Beschluss dem Antrag Niedersachsens gefolgt ist, so genannte Gaffer künftig für ihr verantwortungsloses Verhalten zu sanktionieren.

Wir können nicht dulden, dass Schaulustige Unfallopfer mit ihren Smartphones fotografieren und filmen und damit zum einen die Rettungsarbeiten behindern und zum anderen die Persönlichkeitsrechts der Opfer mit Füßen treten. Dazu ist es erforderlich die bestehenden Gesetze nachzuschärfen. Außerdem bekommt die Polizei damit ein wirksames Mittel an die Hand: Sie kann die Handys der Gaffer beschlagnahmen, die in Begriff sind, Fotos oder Filme von verletzten oder sterbenden Menschen zu machen. Damit treffen wir die Gaffer dort, wo es ihnen am meisten weh tut. Wir nehmen ihnen ihre Smartphones weg.“

Hintergrund:

Immer wieder kommt es nach schweren Unfällen dazu, dass Schaulustige die Opfer mit ih­ren Handys fotografieren oder filmen, statt ihnen zu helfen und hierdurch auch noch die Rettungskräfte behindern und in Einzelfällen sogar die Rettung der Verunglückten verhindern. Anschließend werden die Aufnahmen oftmals über das Internet veröffentlicht.

Der strafrechtliche Schutz gegen solche Praktiken ist nach geltendem Recht lückenhaft. Der Gesetzentwurf Niedersachsens, dem sich Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen angeschlossen haben, sieht vor, dass der § 201a StGB erweitert wird, damit auch die Herstellung bloßstellender Aufnahmen von Verstorbenen unter Strafe gestellt wird. Außerdem soll durch einen neuen § 115 StGB das Behindern von Feuerwehren, Katastrophen­schutz oder Rettungsdiensten bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not bestraft werden können. Damit soll jedes Verhalten erfasst werden, welches Hilfsmaßnahmen zumindest erschwert. Durch die Erweiterung der strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten wird auch die Beschlagnahme der Smartphones erleichtert.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.06.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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