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Justizministerin Niewisch-Lennartz fordert im Bundesrat Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht

„Nein heißt Nein" soll zur Leitformel werden


„Nein heißt Nein! Dazu gibt es keine Alternative.“ Dies erklärte die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz heute im Bundesrat anlässlich der ersten Befassung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts. Sie forderte einen Paradigmenwechsel – weg von einer Strafbarkeit, die abhängt von Gewalt, von Gegenwehr der Opfer oder besonderen Umständen, hin zu einem neuen Ansatzpunkt des fehlenden Einverständnisses sein.

„Es kann nicht sein, dass das Menschenrecht der sexuelle Selbstbestimmung aktiv verteidigt werden muss. Was wir brauchen ist ein Paradigmenwechsel, der ein klares und deutliches Nein des Opfers ausreichen lässt. Es freut mich sehr, dass sich dieser Auffassung parteiübergreifend immer mehr Politikerinnen und Politiker anschließen.“

Die Ministerin verwies auf die von der Bundesregierung unterzeichnete so genannte Istanbul-Konvention. Deren Artikel 36 sieht vor, dass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. „Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Verschärfung des Sexualstrafrechts wird diesem Erfordernis nicht gerecht. Es bleiben immer noch Schutzlücken. Diese müssen geschlossen werden! Eine Reform des Sexualstrafrecht, die ihren Namen verdient, muss alle sanktionswürdigen Konstellationen erfassen.“

Die Niedersächsische Sozialministerin und diesjährige Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz Cornelia Rundt erklärte: „Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung brauchen einen bestmöglichen gesetzlichen Schutz, keine juristischen Hürden. Nein heißt eben Nein!“

Niedersachsen hat zusammen mit den Ländern Hamburg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen einen Antrag zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung eingebracht, den der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. März mit großer Mehrheit beschlossen hat.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2016

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

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