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Niewisch-Lennartz setzt sich im Bundesrat für mehr Verbraucherschutz ein

Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat sich bei der heutigen Sitzung des Bundesrats für eine Änderung des Gewährleistungsrechts und eine Reform des Bauvertragsrechts eingesetzt. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwei Elemente.

Erstens schafft der Gesetzentwurf einen kaufvertraglichen Rückgriffsanspruch, wenn ein fehlerhafter Kaufgegenstand durch einen Bauunternehmer bzw. Handwerker verbaut wurde und aufgrund des Mangels wieder ausgebaut werden muss. Nach geltender Rechtslage sind Handwerker bzw. Bauunternehmer dann verpflichtet, bei ihren Kunden das verbaute fehlerhafte Material aus- und fehlerfreies wieder einzubauen. Es besteht aber nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine Möglichkeit, die ihnen dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten gegenüber dem Verkäufer der fehlerhaften Materialien geltend zu machen. Konkret bedeutet das, dass ein Handwerker, der beispielsweise ein falsch beschichtetes Fenster bei einem Kunden eingebaut hat, das mangelhafte Fenster auf seine Kosten aus- und ein neues wieder einbauen muss. Der Lieferant des mangelhaften Fensters ist aber nur dazu verpflichtet, das fehlerhafte Fenster zu ersetzen, nicht aber die zusätzlich entstanden Aus- und Einbaukosten. Dieser Umstand kann sich auf die Bereitschaft der Handwerker zur Mängelbeseitigung auswirken und damit auch zu negativen Folgen für den Verbraucher führen. Künftig soll eine Möglichkeit geschaffen werden, diese Kosten vom Lieferanten zurückzuholen. Das Niedersächsische Justizministerium hatte einen entsprechenden Beschlussantrag auf der Frühjahrs-JuMiKo 2015 eingebracht, der einstimmig angenommen worden ist.

Niewisch-Lennartz: „Damit wird endlich das Verursacherprinzip eingeführt und das Kostenrisiko auf denjenigen übertragen, der für die mangelhafte Sache verantwortlich ist. Die aktuelle Praxis hat zu einer großen Verunsicherung bei den Handwerksbetrieben geführt und bringt für die Verbraucher oft große Schwierigkeiten mit sich.“

Zweitens führt der Gesetzentwurf ein vollkommen neues Bauvertragsrecht ein. Dieses war bislang für den zivilrechtlichen Bereich im Wesentlichen ungeregelt. Oftmals birgt aber ein Bauvorhaben für Verbraucher unvorhersehbare Risiken, sei es das Kostensteigerungsrisiko oder das Insolvenzrisiko. Der Gesetzentwurf fügt daher spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch ein.

Antje Niewisch-Lennartz: „Der vorliegende Entwurf ist ein großer Schritt in Richtung Verbraucherschutz. Bislang ist das Bauvertragsrechts weitestgehend ungeregelt und dem Gesetz des Stärkeren ausgesetzt. Gerade angesichts des derzeit boomenden Baumarktes ist es sehr wichtig, endlich ein modernes Bauvertragsrecht zu schaffen. Damit schaffen wir Rechtsicherheit und stärken die Interessen der Verbraucher.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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