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„Verfassungsfeindliche Propaganda und Hetze im Internet konsequent bekämpfen“ (Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15. April 2016

Rede von Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz zu TOP 26

Es gilt das gesprochene Wort!

„Das Thema des vorliegenden Entschließungsantrages ist drängender denn je. Im Internet wird gehetzt, gepöbelt und zur Gewalt aufgerufen. Unter der vermeintlichen Anonymität des Internets werden nicht nur Stammtischparolen ausgetauscht. Auch knallharte Extremisten - rechtsradikale wie islamistische - nutzen das Netz zur Verbreitung ihrer Botschaften. Ich begrüße deshalb ausdrücklich die klare Positionierung der antragstellenden Fraktionen.

Die Niedersächsische Landesregierung hat kürzlich bereits einen wichtigen Schritt zur konsequenten Bekämpfung verfassungsfeindlicher Propaganda im Internet unternommen. Eine unter anderem von Niedersachsen eingebrachte Bundesratsinitiative zur Verschärfung der §§ 86 und 86a StGB hat zum Ziel, auch das Einstellen von verfassungsfeindlichen Inhalten im Ausland unter Strafe zu stellen, wenn diese Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland wahrnehmbar sind.

In diesem Bereich besteht bislang eine Strafbarkeitslücke, wenn die Verbreitung von Propagandamitteln und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus dem Ausland heraus erfolgt. Das deutsche Strafrecht gilt nämlich gemäß § 3 StGB grundsätzlich nur bei Taten, die im Inland begangen werden. Unabhängig vom Recht des Tatortes findet es allerdings in den in §§ 5 bis 7 StGB normierten Fällen bei sogenannten Auslandsstraftaten Anwendung. Hierzu gehören die genannten §§ 86, 86a StGB bislang noch nicht.

Ich halte die bestehende Strafbarkeitslücke für nicht hinnehmbar. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist daher unumgänglich. Es ist unerträglich, dass nach der derzeit geltenden Gesetzeslage Täter ihr schmutziges und gefährliches Gedankengut nur deshalb ungestraft verbreiten können, weil sie sich durch eine einfache Reise ins Ausland dem deutschen Strafrecht entziehen.

Ziel der von Niedersachsen gemeinsam mit anderen Ländern eingebrachten Bundesratsinitiative ist es, diese Privilegierung für Täter zu beseitigen, die ihre Lebensgrundlage in Deutschland haben. Das Netz kennt keine Staatsgrenzen. Es darf keinen Unterschied machen, ob die radikalen Inhalte aus Deutschland oder über den Umweg aus dem Ausland verbreitet werden. Die Bundesratsinitiative zur Verschärfung der §§ 86 und 86 a StGB ist kein Signal zum Ausruhen. Das Justizministerium wird auch in weiteren Bereichen des Strafrechts prüfen, ob Reformbedarf besteht und gegebenenfalls entsprechende Initiativen ergreifen!

Der menschenverachtenden Propaganda und Hetze im Internet müssen wir gemeinsam entschieden entgegentreten. Ich bitte Sie daher, den vorliegenden Entschließungsantrag zu unterstützen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2016

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

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