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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Aktueller Ermittlungsstand zum Gammelfleischskandal“

Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 19 des Abgeordneter Helmut Dammann-Tamke (CDU):


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2016

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am 17. Dezember 2015 war dem Landtag die fünfte Tranche der Akten zu den Vorwürfen gegen einen Fleisch verarbeitenden Betrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim vorgelegt worden. Daraus geht hervor, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch immer nicht abgeschlossen sind.

1. Welcher Ermittlungsaufwand wurde mit welchem Stundeneinsatz bisher betrieben?

Die Landwirtschaftszentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erfasst den Verfahrensaufwand erst seit dem 01.08.2014. Die letzte Erfassung des Arbeitsaufwandes datiert bislang vom 02.11.2015. Zahlenmaterial liegt daher nur für den Zeitraum vom 01.08.2014 bis zum 02.11.2015 vor. Danach wandte der zuständige Dezernent der Staatsanwaltschaft Oldenburg für das Verfahren 1100 Js 29505/13, das am 11.05.2015 durch Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer abgeschlossen wurde, 12.660 Minuten auf.

In einem weiteren, am 13.04.2015 durch Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO erledigten Verfahren (1100 Js 53666/14) benötigte der genannte Dezernent der Staatsanwaltschaft Oldenburg 35 Minuten. In einem dritten Verfahren (1100 Js 18259/14), das noch nicht abgeschlossen werden konnte, wurden von ihm bisher 270 Minuten aufgewandt.

2. Welcher Ermittlungsaufwand muss absehbar mit welchem Stundeneinsatz noch betrieben werden?

In dem noch offenen Verfahren (1100 Js 18259/14) wurde im Rahmen einer Durchsuchung eine Festplatte beschlagnahmt, die durch das Landeskriminalamt ausgewertet werden muss. Erst nach Auswertung kann eingeschätzt werden, welche weiteren Ermittlungen mit welchem zeitlichen Aufwand noch erforderlich sind.

3. Wann ist mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen?

Der Zeitpunkt des Abschlusses kann aus den zu Frage 2 dargelegten Gründen nicht vorausgesagt werden.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

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