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Eine Erfolgsgeschichte

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz eröffnet das Fachgerichtszentrum Hannover


„Inmitten der Landeshauptstadt ist ein modernes, leistungsfähiges Justizgebäude entstanden, das funktional und auch architektonisch gelungen ist - ein Gewinn für die niedersächsische Justiz und ein Gewinn für die Landeshauptstadt“, erklärte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz heute vor rund 120 Gästen bei der feierlichen Eröffnung des Fachgerichtszentrums in Hannover. „Ich bin sehr zufrieden, dass die die zeitlichen und finanziellen Vorgaben eingehalten worden sind.“

Das Fachgerichtszentrum in der Leonhardtstraße beheimatet in seinen Räumen fünf Fachgerichte. Das Niedersächsische Finanzgericht, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, das Arbeitsgericht Hannover, das Sozialgericht Hannover und das Verwaltungsgericht Hannover waren bisher räumlich auf das gesamt Stadtgebiet Hannovers verteilt. Das neue Fachgerichtszentrum befindet sich nunmehr in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs, des Amts- und Landgerichts Hannover sowie der Staatsanwaltschaft Hannover an zentraler Stelle in der Landeshauptstadt.

“Das Fachgerichtszentrum ist das Ergebnis einer hervorragenden Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dem Vorhaben hat es außerdem sehr gut getan, dass den fünf Gerichten die Verantwortung für das Innenleben des Gebäudes und die innere Organisation übertragen wurde. Die Angehörigen der Gerichte haben sich dabei in vorbildlicher Weise engagiert. Damit ist das Ergebnis viel besser geworden, als es eine Planung vom grünen Tisch erlaubt hätte“, betonte Niewisch-Lennartz zum Abschluss der Eröffnung.

Hintergrund:

Das Fachgerichtszentrum wurde in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Baumanagement des Landes Niedersachsen, dem Niedersächsischen Justizministerium und den beteiligten Fachgerichten als sogenannte Investorenmietlösung realisiert. Ein privates Konsortium (Vermietung: FUBOS Beteiligungs GmbH, Bau: BAM Deutschland AG, Architektur: HPP Hentrich-Petschnigg & Partner GmbH & Co. KG) plante, baute und finanzierte das Gebäude und vermietet es seit dem 1. Juli 2015 für mindestens 30 Jahre an das Land Niedersachsen. Nach Ablauf der 30-jährigen Mietzeit hat das Land drei Optionen: Verlängerung des Mietvertrages um weitere 30 Jahre, Ankauf des Gebäudes oder Auszug. In jedem Fall wird das Land am Ende Eigentümer des Gebäudes. Weitere Informationen können unter www.mj.niedersachsen.de unter „Themen“ und „Justizzentrum Hannover“ abgerufen werden.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.10.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

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