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Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet die Mündliche Anfrage "Wann kommt das Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. Juni 2015, Mündliche Anfrage Nr. 36


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 36 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen, Christian Dürr, Björn Försterling, Hermann Grupe und Christian Grascha (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

2006 wurde das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene verabschiedet. Daraufhin zogen einige Länder nach. Im Juni 2013 hat die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Informationsfreiheit in Niedersachsen (Drucksache 17/278) eingebracht. Der Entwurf wurde zunächst zurückgestellt, weil das Justizministerium einen eigenen Gesetzentwurf „in Kürze“ vorlegen wollte.

In der 19. Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen vom 5. Februar 2014 machte das Justizministerium in einer Unterrichtung deutlich, dass bereits an einem Diskussionsentwurf gearbeitet werden würde. Dieser sollte dann mit den obersten Landesbehörden, kommunalen Spitzenverbänden und im Zuge einer Verbandsanhörung auch mit anderen Institutionen gemeinsam besprochen und gegebenenfalls verändert werden. Das Gesetz könne Ende 2014 in den Landtag eingebracht werden.

Ferner gab es zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Einbeziehung von Kommunen in den Geltungsbereich des Gesetzes.

Bis heute ist dem Landtag kein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt worden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Niedersächsische Justizministerium hat den Niedersächsischen Landtag mehrfach über den Stand der Arbeiten am Entwurf eines Informationszugangsgesetzes unterrichtet. Die letzte Unterrichtung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen am 8. Juli 2015. Zum Zeitpunkt der Einbringung eines Regierungsentwurfs hat die Landesregierung auf Grund einer Kleinen schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Genthe (FDP) im Februar 2015 geantwortet (LT-Drs. 17/2870 S. 3), dass in Anbetracht des weiten Anwendungsbereichs eines Informationszugangsgesetzes für die Erstellung eines Gesetzentwurfs mit einer Vielzahl von Landesbehörden und anderen öffentlichen Stellen umfangreiche Abstimmungsprozesse erforderlich sind und der Diskussionsprozess wegen der Bedeutung des Gesetzes insgesamt sorgfältig aufbereitet fortgeführt werden muss. Der Abstimmungsprozess dauert an und lässt sich derzeit zeitlich schwer abschätzen.

1. Wie ist das Ergebnis der Verbandsanhörung?

Eine Beteiligung von Verbänden (§ 31 GGO) ist noch nicht durchgeführt worden.

2. Wann wird der Entwurf eines Landesinformationsfreiheitsgesetzes in den Landtag eingebracht?

Siehe Vorbemerkung.

3. Wurde nun eine Einigung mit dem Innenministerium erzielt? Falls ja, wie ist das Ergebnis?

Die Frage, ob und inwieweit die Kommunen in den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs einbezogen werden sollen, ist Gegenstand weiterer Abstimmungsgespräche, die noch nicht abgeschlossen sind.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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