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Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet die Mündliche Anfrage „Strafverfolgung von NS-Verbrechern“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. Juni 2015, Mündliche Anfrage Nr. 8


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 8 der Abgeordneten Helge Limburg, Filiz Polat, Meta Janssen-Kucz, Belit Onay, Julia Hamburg und Heiner Scholing (Grüne):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Mord verjährt in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Deshalb können auch heute noch NS-Verbrecher wegen begangener Morde vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Die Verurteilung von John Demjanjuk im Jahr 2011 wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen ließ eine bereits in den 50iger- und 60iger-Jahren bestehende Rechtsprechung wiederaufleben, nach der Wächter in Vernichtungslagern auch ohne Nachweis eines einzelnen konkreten Tatbeitrags wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden können. Auch vor diesem Hintergrund recherchierte die Zentralstelle der Staatsanwaltschaften zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg gezielt nach früheren Wachleuten aus Konzentrationslagern. Mehrere der gefundenen Fälle betrafen auch Niedersachsen. Nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Hannover läuft gegenwärtig vor dem Landgericht Lüneburg der Strafprozess gegen den als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannt gewordenen Oskar Gröning.

Immer wieder berichteten verschiedene Medien über mögliche Kriegsverbrechen gegen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter gegen Ende des 2. Weltkriegs. Auch über Morde an abgeschossenen amerikanischen oder britischen Kampfpilotinnen oder Kampfpiloten wurde immer wieder berichtet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Landesregierung ist sowohl die historische als auch strafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus ein wichtiges Anliegen.

Das Justizministerium unterrichtet den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, sobald ein Ermittlungsverfahren wegen NS-Verbrechen von einer niedersächsischen Staatsanwaltschaft eingeleitet wird. Dadurch wird dem Informationsbedürfnis des Landtages kontinuierlich Rechnung getragen.

1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen NS-Verbrechen werden gegenwärtig bei niedersächsischen Staatsanwaltschaften geführt?

Gegenwärtig wird in Niedersachsen kein Ermittlungsverfahren wegen NS-Verbrechen geführt.

2. Wie ist der jeweilige Verfahrensstand in den oben aufgeführten Ermittlungsverfahren?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über weitere Ermittlungsverfahren wegen ermordeter Kampfpilotinnen oder Kampfpiloten oder ermordeter Zwangsarbeiterinnen oder Zwangsarbeiter im 2. Weltkrieg in Niedersachsen?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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