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Justizministerkonferenz in Stuttgart verabschiedet sämtliche Vorschläge Niedersachsens

Ministerin Niewisch-Lennartz: „Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Konferenz.“


Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat bei der heute zu Ende gegangenen Justizministerkonferenz für alle vier von Niedersachsen eingebrachten Vorschläge eine breite Mehrheit bei ihren Amtskolleginnen und -kollegen aus den anderen Bundesländern gefunden.

Antje Niewisch-Lennartz: „Ich freue mich, dass alle meine Vorschläge eine breite Mehrheit gefunden haben. Die getroffenen Entscheidungen werden zu Verbesserungen im Verbraucherschutz, im Asylverfahrensrecht und beim barrierefreien Zugang zum Informationsangebot der Justiz führen. Ein ganz besonderer Erfolg ist, dass sich eine Vielzahl der Länder als Mitantragsteller hinter dem Antrag Niedersachsens zur Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter homosexueller Männer versammelt haben. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für Ihre Unterstützung bei diesen wichtigen Themen.“

Zu den weiteren Beschlüssen der Justizministerkonferenz:

Justizministerin Niewisch-Lennartz begrüßt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter der Federführung Nordrhein-Westfalens, die die aktuellen Vertragstypen an die Anforderungen der digitalen Welt anpassen soll und dabei besonders den Schutz der Persönlichkeitsrechte in den Blick nimmt.

„Die digitale Welt mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung digitaler Daten stellt neue Anforderungen an unser Rechtssystem. Die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und anderen Gesetzen sind bislang noch nicht auf diese speziellen Problematiken zugeschnitten. Dem müssen wir begegnen. Wir brauchen verlässliche und berechenbare rechtliche Rahmenbedingungen im Umgang mit digitalen Daten.“

Niewisch-Lennartz unterstützte auch den Beschluss der Justizministerkonferenz, eine Regelung zu erarbeiten, die es Ehegatten und Lebenspartnern ermöglicht, auch ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Bereich der Gesundheitssorge für ihre Partnerin oder Partner Rechtsgeschäfte wie Behandlungs- und Krankenhausverträge abschließen oder Sozialleistungen beantragen zu können - sofern diese keinen anderslautenden Willen geäußert hat.

„Die neue Regelung soll eine Ergänzung zu den bestehenden Vorsorgeinstrumenten der Vorsorgevollmacht oder der Betreuungsverfügung sein und die Beistandsmöglichkeiten erweitern, sie aber ausdrücklich nicht ersetzen. Die Realität zeigt leider, dass viele Menschen vor einer Vorsorge zurückschrecken und ihre Angehörigen im Fall eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder dem Eintritt des Pflegefalls gänzlich ohne Vollmachten dastehen. Dem soll die neue Regelung im Bereich der Gesundheitssorge abhelfen. Aber auch nur dort. Alle anderen Bereiche des Lebens sollten weiterhin durch die bekannten Vorsorgeinstrumente regelt werden. Das kann ich nur jedem dringend ans Herz legen.“

Hinsichtlich des Umgangs mit Islamisten im Justizvollzug begrüßt die Ministerin den Beschluss der Justizministerkonferenz, die Deradikalisierungsangebote weiterhin dezentral zu organisieren. „Das heißt nicht, dass die Länder nicht untereinander Kenntnisse und Best-Practice-Beispiele austauschen. Wenn man die einzelnen Maßnahmen aber zentral organisiert, hat man einen Wasserkopf, aber nicht unbedingt die jeweils besten Projekte vor Ort.“

Nicht zugestimmt hat Niedersachsen dem Vorschlag Mecklenburg-Vorpommerns, Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. „Ich halte den Ansatz zwar durchaus für sinnvoll, sehe aber noch Klärungsbedarf. So ist zu prüfen, ob die Gefangenen bei Renteneintritt - gemessen an den eingesetzten Haushaltsmitteln - spürbar von den Einzahlungen profitieren würden. Zur Erzielung einer ausgewogenen Entscheidung dieses sehr komplexen Themas halte ich eine gründliche Prüfung, insbesondere auch unter Einbeziehung einer möglichen Aufnahme der Gefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Krankenversicherung, für angemessen.“

Eine breite Mehrheit fand auch der Vorschlag, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. „Die Ehe für alle ist lange überfällig. Ich finde es unerträglich, dass Menschen, die sich in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung füreinander entschieden haben, nicht die gleichen Rechte haben sollen wie heterosexuelle Paare. Das geht an der Lebenswirklichkeit vorbei und gehört auf Bundesebene schleunigst korrigiert.“

Die Justizministerin begrüßt den Beschluss, das Verfahren zur Bundesrichterwahl hinsichtlich seiner Zeitgemäßheit, Transparenz und Gerechtigkeit zu überprüfen.

„Kritik an dem Verfahren der Bundesrichterwahlen wird seit Jahrzehnten geübt, ohne dass etwas geschehen ist. Die betroffenen Bewerber beschreiten immer häufiger den Rechtsweg, was dazu führt, dass Stellen bis zur Klärung unbesetzt bleiben. Eine Reform ist überfällig.“

Einzelheiten zu den Beschlüsse der Justizministerkonferenz finden Sie auf der Website des Gastgeberlandes Baden-Württemberg www.jum.baden-wuerttemberg.de, dem wir für die hervorragende Ausrichtung der Justizministerkonferenz danken.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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