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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Göttingen als Standort eines Sozialgerichts (Teil 3) - Hat sich die Landesregierung dagegen entschieden?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. Mai 2015, Mündliche Anfrage Nr. 34


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 34 der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann und Klaus Krumfuß (CDU):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 18. April 2015 („Gezerre vorbei: Sozialgericht bleibt“), dass sich die Landesregierung gegen die Errichtung von Außenstellen des Sozialgerichtes Hildesheim in Göttingen oder Northeim entschieden habe. Nach Ansicht des Justizministeriums würden zwei Standorte angesichts der derzeitigen Zahl von Fällen „nicht angemessen“ ausgelastet sein.

Auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta und Ronald Schminke zur Landtagssitzung vom 19. März 2015 „Göttingen als Standort eines Sozialgerichts (Teil 2)“ antwortete die Landesregierung, dass sie im Rahmen des diesjährigen Haushaltsaufstellungsverfahren die Entscheidung treffen werde, ob Haushaltsmittel für einen Sozialgerichtsstandort Göttingen zur Verfügung stehen.

Vorbemerkung der Landesregierung

In der Sitzung des Niedersächsischen Landtags vom 19. März 2015 hat die Landesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta und Ronald Schminke (SPD) zum Stand der Prüfung des Justizministeriums zu einem Sozialgerichtsstandort Göttingen ausgeführt, die Prüfung des Justizministeriums konzentriere sich auf die Schaffung einer echten Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheim am Standort Göttingen. Eine abschließende Entscheidung über diese Organisationsvariante sei auch mit Blick auf den derzeitigen Stand des Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2016 nicht gefallen. Dieser Sachstand ist nach wie vor zutreffend. Die Landesregierung wird über den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2016 im Rahmen der Haushaltsklausur im Juli 2015 abschließend entscheiden.

1. Stellt die Landesregierung tatsächlich keine Haushaltsmittel für einen Sozialgerichtsstandort Göttingen oder Northeim zur Verfügung, wie die Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtet?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

2. Wenn ja bei Frage 1: Wann hat die Landesregierung entgegen ihrer Antwort vom 19. März 2015 entschieden, keine Haushaltsmittel für einen Sozialgerichtsstandort Göttingen oder Hildesheim zur Verfügung zu stellen?

Entfällt.

3. Für den Fall, dass die Landesregierung noch nicht über Haushaltsmittel für einen Sozialgerichtsstandort in Göttingen oder Northeim entschieden hat: Wann wird Klarheit herrschen, ob ein Sozialgerichtsstandort in Göttingen oder Northeim eingerichtet wird?

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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