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LT-Rede Dringliche Anfrage - Was tut die Landesregierung zur Aufklärung der Kinderpornografie-Affäre des SPD-Mitglieds Sebastian Edathy?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. Mai 2015 TOP 19 a), Dringliche Anfrage


Ich möchte sogleich auf die erstellten Personenlisten, die dem „Edathy-Untersuchungsausschuss“ des Deutschen Bundestages vorgelegt worden sind, eingehen.

Die Listen sind vollständig und dem Ausschuss zuletzt auf seinen ausdrücklich formulierten Wunsch auch noch chronologisch geordnet vorgelegt worden.

Dafür, dass zunächst unterschiedliche Einzellisten erstellt worden waren, die später in einer überarbeiteten Gesamtliste zusammengefasst worden sind, gab es sachliche Gründe, die mit ein wenig gutem Willen leicht nachzuvollziehen sind.

Diese Gründe sind sowohl gegenüber dem Niedersächsischen Landtag als auch gegenüber dem 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bereits dargelegt worden.

Grundlage für das dem 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages am 25.09.2014 übersandte Personenverzeichnis war der Beweisbeschluss 18 (27) 9. Eine zweite Auflistung wurde für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 21 der Abgeordneten Editha Lorberg (LT-Drs. 17/2980, Ergänzung Drs. 17/3044) im Februar-Plenum des Niedersächsischen Landtages erstellt. Dass diese beiden Listen nicht inhaltsgleich waren, erklärte sich aus unterschiedlichen Fragestellungen und Abfragezeiträumen.

Mit Schreiben vom 17.03.2015 kam die Landesregierung einer weiteren Bitte des Untersuchungsausschusses um Vorlage einer zusammengefassten Gesamtliste nach.

Eine dementsprechende Unterrichtung des Niedersächsischen Landtages erfolgte mit Schreiben vom 19.03.2015 verbunden mit der Bitte, die Liste wegen der darin aufgeführten Klarnamen von Landesbediensteten als vertraulich zu behandeln.

Nachdem die Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses in der Folgezeit zusätzlich den Wunsch nach einer chronologisch geordneten Gesamtliste geäußert hatten, kam die Landesregierung auch diesem Ersuchen nach und übersandte mit Schreiben vom 17.04.2015 eine in chronologisch geordneter Form zusammengestellte Gesamtliste.

In der Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses am 23.04.2015 wurde die Landesregierung darum gebeten, den Zeitraum für die Abfrage zu erweitern und einen von der bisherigen Fragestellung nicht umfassten Personenkreis mit in die Liste aufzunehmen.

Ging es anfänglich darum, die Personen mitzuteilen, die davon positiv Kenntnis erlangt haben, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- und jugendpornografischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy ermittelt wird, so galt es nunmehr, auch die Personen mitzuteilen, die theoretisch Kenntnis erlangt haben könnten.

Die daraufhin erstellte, neu-sortierte Gesamtliste umfasst - wie bereits zuvor - in chronologischer Abfolge die Personen (einschließlich Dienstbezeichnung und Dienststelle) und jeweiligen Geschehnisse sowie Gesprächspartner, die Gegenstand sowohl des Beweisbeschlusses 18 (27) 9 als auch der Mündlichen Anfrage von Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages waren. Lediglich die Art der Darstellung ist verändert worden. Diese neue chronologische Gesamtliste ist inhaltlich mit den früheren Listen identisch.

Darüber hinaus wurden auf ausdrücklichen Wunsch des 2. Untersuchungsausschusses in seiner Sitzung am 23. April 2015 Auflistungen der Bediensteten aus dem Geschäftsbereich des Niedersächsischen Innenministeriums und des Niedersächsischen Justizministeriums erstellt, die theoretisch die Möglichkeit einer Kenntnisnahme hätten haben können, beispielweise IT-Mitarbeiter, die Zugriff auf elektronische Daten nehmen können.

Diese den geäußerten Wünschen entsprechend neu sortierte Gesamtliste sowie weitere Auflistungen hat die Landesregierung der Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 11.05.2015 übersandt.

Ich möchte nun zu einem weiteren Vorgang kommen, der in der Vorbemerkung angesprochen wird.

In der Vorbemerkung konfrontieren die Fragesteller die Landesregierung mit der Aussage eines Zeugen, die dieser am 6. Mai 2015 vor dem 2. Untersuchungsausschuss gemacht haben soll.

In diesem Zusammenhang bleibt festzustellen, dass das Strafverfahren gegen Sebastian Edathy abgeschlossen ist. Für die Landesregierung verbietet es sich, die verfahrensabschließende Entscheidung des Gerichts zu kommentieren. Dass, was aus Sicht des Gerichts einer Erörterung in öffentlicher Verhandlung bedurfte, ist erfolgt. Die Landesregierung hat die gerichtliche Entscheidung zu respektieren. Ihr steht es nicht an, vertrauliche Akteninhalte öffentlich bekanntzugeben und sich daraus ergebende Ermittlungsergebnisse zu erörtern und zu bewerten.

Zu einer Bewertung der in der Vorbemerkung zitierten Zeugenaussage unter Heranziehung der Ermittlungsakten ist die Landesregierung auch unter einem weiteren Gesichtspunkt nicht befugt. Es handelt sich um eine Zeugenaussage in einem nicht abgeschlossenen Untersuchungsverfahren. Die Bewertung der dort erhobenen Beweise obliegt dem 2. Untersuchungsausschuss deutschen Bundestages.

Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass eine Herausgabe der Ermittlungsakten im Übrigen nicht nur an den 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erfolgt ist.

Die Landesregierung war auch mehrfach mit Aktenvorlagen nach Art. 24 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung befasst, die das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy und die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren zum Gegenstand hatten.

Diesen umfangreichen Aktenvorlagen liegen Beschlüsse der Landesregierung vom 25.03.2014 (50. Sitzung zu TOP IX der Niederschrift), 20.05.2014 (57. Sitzung zu TOP VII.1 der Niederschrift), 15.07.2014 (64. Sitzung zu TOP VII. 1 der Niederschrift), 30.09.2014 (72. Sitzung zu TOP III Nr. 1 der Niederschrift) und 15.12.2014 (83. Sitzung zu TOP X Nr. 4 der Niederschrift) zugrunde.

Die aufgrund der vorgenannten Beschlüsse herausgegebenen Aktenbestandteile liegen den Abgeordneten zur Einsichtnahme vor. Sie wurden der Landtagsverwaltung in 4 Tranchen mit Übersendungsschreiben vom 26.03.2014, 22.07.2014, 07.10.2014 und 22.12.2014 übergeben.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zur Beantwortung der Frage Nr. 1 darf ich zunächst auf meine vorhergehenden Ausführungen getätigten verweisen.

Wie bereits dargestellt, liegen den Listen unterschiedliche Fragestellungen und differierende Stichtage zugrunde.

Die Landesregierung hat den 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages vollständig und gewissenhaft unterrichtet.

Zur Beantwortung der Frage Nr. 2:

Bereits bei der Beantwortung vorheriger parlamentarischer Anfragen war Herr Minister Pistorius gemeinsam mit Herrn Kruse bemüht, den konkreten Tag des Gesprächs, in dem Herr Kruse den Minister informiert hat, zu verifizieren. Beide konnten und können den genauen Tag aus der Erinnerung leider nicht mehr genau bestimmen. Nach einem solch langen Zeitraum liegt dieses auch in der Natur der Sache.

Herr Polizeipräsident Kruse hat Minister Pistorius in der zweiten Oktoberhälfte über ein bundesweites Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie informiert, von dem möglicherweise auch das niedersächsische Bundestagsmitglied Sebastian Edathy betroffen sein könnte.

Weitere Einzelheiten sind dem Minister von Herrn Kruse nicht mitgeteilt worden, und der Minister hat auch nicht nach weiteren Einzelheiten gefragt. Die Information hat er zum damaligen Zeitpunkt zur Kenntnis genommen. Für ihn bestand aufgrund der ihm übermittelten Information kein Handlungsbedarf.

Auch hier möchte die Landesregierung – wie bereits unzählige Male zuvor – klarstellen, dass der Minister bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen über die Durchsuchungsmaßnahmen des Büros und der Wohnung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten mit niemandem darüber gesprochen hat und auch nicht nach dem Sachverhalt gefragt wurde. Minister Pistorius wundert sich darüber, dass seine Verschwiegenheit von Einzelnen offenbar als ungewöhnlich angesehen wird. Diese strikte Amtsverschwiegenheit entspricht aber seinem Rechtsverständnis. Ein Rechtsverständnis, das er im Übrigen mit der übergroßen Mehrheit der Amtsträger in diesem Land teilt.

Weder Herr Kruse noch Minister Pistorius können sich leider an den genauen Tag des Gesprächs erinnern. Der Minister wäre froh, sich genauer erinnern zu können, da er in diesem Fall nicht wiederholt dazu gefragt werden würde. Die Festlegung auf ein Datum wäre aber nach wie vor rein spekulativ. Der Zeitraum der zweiten Oktoberhälfte lässt sich dadurch herleiten, dass Polizeipräsident Kruse, wie er unter anderem vor dem Untersuchungsausschuss im Bundestag ausgeführt hat, selbst erst am 15.10.2013 von dem o. g. Umstand erfahren hat und den Minister insofern vorher nicht informieren konnte.

Sicher ist sich Herr Kruse, dass er den Minister nicht am selben Tag seiner eigenen Unterrichtung, sondern erst einige Zeit später informiert hat. Für die zweite Oktoberhälfte spricht, dass in dem Kalender des Ministers am 25.10.2013 ein an dem Tag eingetragener Telefontermin mit Herrn Polizeipräsident Kruse („Herr Polizeipräsident Kruse ruft im Auto an (Thema: Verfahren)“) geplant war.

Ob dieses Telefonat tatsächlich durchgeführt worden ist und ob es um die Information zu Herrn Edathy ging, kann der Minister nicht mehr bestimmt sagen.

Zur Beantwortung der Frage Nr. 3 verweise ich ebenfalls zunächst auf meine Vorbemerkungen.

Die Landesregierung hat dem Landtag keine verlässlichen Erkenntnisse dazu vorenthalten, ob der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy eine Wohnung vor den Durchsuchungsmaßnahmen überhastet verlassen, mögliche Beweismittel vernichtet, beschädigt oder beiseite geschafft hat oder vor den Durchsuchungsmaßnahmen gewarnt gewesen sein könnte.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.05.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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