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70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs: Justiz- und Kultusministerin legen Kranz nieder

Justizministerin gedenkt Opfer der Unrechtsjustiz an ehemaliger Hinrichtungsstätte in Wolfenbüttel


Anlässlich des 70. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges hat die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz am heutigen Samstag in der ehemaligen Hinrichtungsstätte Wolfenbüttel der Opfer der Unrechtsjustiz unter der Nazi-Diktatur gedacht. Die Justizministerin legte zusammen mit Kultusministerin Frauke Heiligenstadt einen Kranz vor dem ehemaligen Hinrichtungsgebäudes auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel nieder.

„Ich bin immer wieder erschüttert angesichts der Willfährigkeit mit der die Justiz die Unrechtsgesetze der Nazidiktatur umgesetzt hat. Deshalb feiern wir in diesen Tagen nicht nur das Ende des Zweiten Weltkrieges, sondern auch die Befreiung von einer Justiz, die die Schreckensherrschaft der Nazi-Diktatur bereitwillig unterstützt hat,“ erklärte Antje Niewisch-Lennartz. „Wir tragen die Verantwortung dafür, dass sich derartiges nie wiederholt. Brennende Flüchtlingsheime zeigen eindrücklich, dass das Thema lange nicht so weit weg ist wie wir gerne annehmen wollen.“

Die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hob in ihrer Rede die Bedeutung der niedersächsischen Gedenkstättenarbeit hervor: „Gedenkstätten verfügen über ein besonderes Potenzial. Durch den authentischen Ort, die historische Konkretion und biographisch-individualisierende Zugänge können sie - gerade auch in der Konkurrenz zur medialen Dauerpräsenz der NS-Geschichte - dazu beitragen, dass in der Wahrnehmung und Vermittlung der nationalsozialistischen Verfolgungsgeschichte diese nicht zur leicht instrumentalisierbaren bloßen Chiffre verkommt.“

Hintergrund

Unter der nationalsozialistischen Regierung nahm die Zahl der Straftatbestände, die die Todesstrafe vorsehen, dramatisch zu. Die annährend 17.000 Todesurteile der zivilen deutschen Justiz brachte ihr den Beinamen „Blutjustiz“ ein. In Wolfenbüttel wurde das alte Schlossereigebäude des Strafgefängnisses zur Hinrichtungsstätte ausgebaut. Mindestens 516 Hinrichtungen durch die Guillotine wurden bis zum 15. März 1945 exekutiert. Für eine Verurteilung zum Tode reichten das Hören so genannter Feindsender, Eigentumsdelikte oder Fahnenflucht. Aber erst mit der Einführung des Begriffs des „Volksschädlings“ durch § 4 der Volksschädlingsverordnung wurde die Generalklausel geschaffen, all jene zum Tode zu verurteilen, die der „Volksgemeinschaft“ fernstanden oder die Kriegsanstrengungen nicht bedingungslos unterstützten. Ein Paragraf, der Tausenden zum Verhängnis wurde.

Die Schuld vieler deutscher Richter und Staatsanwälte der NS-Zeit wurde nach 1945 mit der verschärften Gesetzeslage und dem politischen Druck gerechtfertigt. Spätere Forschungen brachten ans Licht, dass die Sondergerichte und Strafkammern durchaus über einen Handlungsspielraum verfügten.

Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel

Die Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel beherbergt heute in den Räumen der ehemaligen Hinrichtungsstätte eine Gedenkstätte für die Opfer der NS-Justiz. Mit zwei Dauerausstellungen und einer Wanderausstellung wird die Erinnerung an das dunkelste Kapitel der Justiz wach gehalten. Die Ausstellungen befassen sich mit der Entwicklung der Justiz und des Strafvollzuges im nationalsozialistischen Deutschland.

Da sich die Gedenkstätte auf dem Gelände der heutigen Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel befindet, ist ein Besuch von Besuchergruppen und Einzelpersonen nur nach Voranmeldung möglich. Eine Anmeldung wird möglichst 14 Tage vor dem Besuch unter der Telefonnummer 05331/807-343 oder Fax 05331/807-871 oder E-Mail wolfenbuettel@stiftung-ng.de erbeten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://wolfenbuettel.stiftung-ng.de

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.04.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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