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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Gibt es Kollateralschäden in der Causa Edathy bei der niedersächsischen Justiz?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. März 2015, Mündliche Anfrage Nr. 41


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 41 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen und Gabriela König (FDP):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen. Auf Facebook war von ihm zu lesen, dass seit Wochen die Regeln von „Recht und Anstand“ verletzt würden. Er stellte in der Folge Strafanzeige wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen und forderte Ministerin Niewisch-Lennartz auf, die ermittelnden Staatsanwälte, welche durch ihre Pressearbeit wenig im Sinne des Schutzes von Persönlichkeitsrechten, geltender Unschuldsvermutung etc. getan hätten, abzuziehen. Ministerin Niewisch-Lennartz bestätigte am 25. September 2014 auch die Verletzung des Artikels 46 Abs. 2 GG in der Causa Edathy (45. Plenarsitzung, Seite 4093).

Nachdem das Verfahren vor dem Amtsgericht Verden bereits nach dem zweiten Verhandlungstag auf der Grundlage einer Einlassung des Angeklagten gegen eine Auflage von 5.000 Euro eingestellt worden ist, bleiben viele Fragen offen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Vor dem Hintergrund der Verfahrenseinstellung gegen Sebastian Edathy bereits am zweiten Verhandlungstag: Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit der Justiz im Verfahren gegen Sebastian Edathy mit Bezug auf die Pressearbeit, die Wahrung von Dienstgeheimnissen, den Schutz der Persönlichkeitsrechte, den Primat der Unschuldsvermutung und die Verletzung des Artikel 46 Abs. 2 GG ein?
  2. Vor dem Hintergrund der sogenannten „Berichtspflichten in Strafsachen“: Wie erklärt und begründet die Landesregierung, dass die Polizei den Innenminister bereits „in der zweiten Oktoberhälfte“ (Drs. 17/2980) über den Fall Edathy informiert hat, die Staatsanwaltschaften, die ja eigentlich Herrin des Ermittlungsverfahrens sind, das MJ aber erst am 29. Januar 2014?
  3. Vor dem Hintergrund, dass die Polizei auf der Grundlage der sogenannten „Berichtspflichten in Strafsachen“ verpflichtet ist, das Innenministerium so früh wie möglich über politisch heikle Fälle zu informieren und hierrüber eine Dokumentation, z. B. als Vermerk, anzulegen: Warum können sich Mitarbeiter der zuständigen Polizeidirektion, im Gegensatz zum BKA, in der Causa Edathy nur eingeschränkt an den Inhalt und überhaupt nicht an den genauen Zeitpunkt dieser Amtshandlung erinnern?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Landesregierung hat hierzu bereits wiederholt Stellung genommen. Insoweit wird auf die in den Stenografischen Berichten der 35. Plenarsitzung im Niedersächsischen Landtag vom 15. Mai 2014 (S. 3234 f.), der 39. Plenarsitzung vom 27. Juni 2014 (Bl. 3568 ff.) und der 45. Plenarsitzung vom 25. September 2014 (Bl. 4092 ff.) protokollierten Angaben verwiesen sowie auf die Antwort der Landesregierung vom 16. Juni 2014 (Drucksache 17/1642) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy“ vom 12. Mai 2014, ihre Antwort vom 19. Januar 2015 auf die Mündliche Anfrage Nr. 37 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP) „Gab es Informationsweiterleitungen aus dem niedersächsischen Behördenapparat im Fall Edathy?“ (Drs. 17/2715) und die Vorbemerkungen zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 1 der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Björn Försterling, Jörg Bode, Christian Dürr, Christian Grascha, Sylvia Bruns, Hillgriet Eilers, Hermann Gruppe, Dr. Gero Hocker, Gabriela König, Horst Kortlang und Almuth von Below-Neufeldt (FDP) „Ausbrüche, Geheimnisverrat, umstrittene Ermittlungsverfahren - Zwei Jahre rot-grüne Justizpolitik“ (Drs. 17/3110) Bezug genommen.

Zu 2.:

Insoweit wird auf die Antwort der Landesregierung vom 16. Juni 2014 (Drucksache 17/1642) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy“ (hier die Fragen Nr. 159, 160, 161 und 162) vom 12. Mai 2014 verwiesen.

Zu 3.:

Eine Berichtspflicht der Polizeibehörden gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport ergibt sich aus dem RdErl. d. MI v. 01.08.2012 - LPPBK P 24-02041 - Meldung wichtiger Ereignisse und Erstattung von Verlaufsberichten - VORIS 21021 - (Nds. MBl. S. 581). Im Übrigen verweise ich auch hierzu auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy“ (Drs. 17/1642).

Zum Zeitpunkt der Mitteilung von Polizeipräsident Kruse an den Innenminister Boris Pistorius in der zweiten Hälfte des Monats Oktober 2013 war noch unklar, welchen Status Herr Edathy im Verfahren hatte und ob es überhaupt zu weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit seiner Person kommen würde. Es handelte sich zum damaligen Zeitpunkt um kein wichtiges Ereignis im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport und war damit auch nicht meldepflichtig. Zudem bestand keine Dokumentationspflicht im Sinne des zuvor genannten Erlasses.

Vor dem Hintergrund der Sensibilität bezüglich der Personalie Sebastian Edathy und insbesondere aufgrund der zu erwartenden Öffentlichkeitswirkung möglicherweise später zu treffender polizeilicher Maßnahmen und der dann wahrscheinlichen Mitwirkung niedersächsischer Polizeikräfte bestand für Polizeipräsident Kruse das Erfordernis, die politische Führung des Innenministeriums hierüber in Kenntnis zu setzen.

Von dem konkreten Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy haben weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Polizei erst am 10. Februar 2014 erfahren.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Mündlichen Anfrage Nr. 30 des Abgeordneten Horst Schiesgeries „War die Meldung des Göttinger Polizeipräsidenten Kruse an Innenminister Pistorius über Sebastian Edathy ein wichtiges Ereignis?“ (Drs. 17/3110) verwiesen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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