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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Wie viele Personen wussten von der geplanten Durchsuchung bei dem SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. März 2015, Mündliche Anfrage Nr. 12


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 12 der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU):

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Am 22. Februar 2015 berichteten Medien bundesweit, dass nach NDR-Informationen 57 Personen aus den Bereichen der Politik und der Justiz von der Durchsuchung bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gewusst hätten. Am 23. Februar berichtete MDR-Info davon, dass sogar 60 Personen eingeweiht gewesen seien.

Die ursprüngliche von der Landesregierung an den Edathy-Untersuchungsausschuss des Bundestages zugesandte Liste der Amtsträger und Bediensteten mit Kenntnis über die geplanten Durchsuchungen bei Sebastian Edathy musste bereits einmal nachträglich um mehrere Mitarbeiter des Amtsgerichts Hannover ergänzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wann haben wie viele Einsatzkräfte, die die Durchsuchung bei Sebastian Edathy am 10. Februar 2014 durchgeführt haben, jeweils genau von der Durchsuchung Kenntnis erlangt?
  2. Ist die von der Landesregierung im letzten Jahr dem Edathy-Untersuchungsausschuss des Bundestages vorgelegte Kenntnisträgerliste nach ihrer nachträglichen Ergänzung nach dem heutigen Kenntnisstand der Landesregierung vollständig und, wenn nein, inwiefern nicht?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.

Unter Berücksichtigung der Antwort der Landesregierung zu der Mündlichen Anfrage Nr. 21 der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) „Welche Informationen aus dem Edathy-Verfahren gingen aus Niedersachsen an das BKA und weitere Dritte? (Drs. 17/2905) hat die Landesregierung zu Frage 2 geantwortet, welche Personen wann vor den darin bezeichneten Durchsuchungsmaßnahmen am 10. Februar 2014 informiert worden sind (Drs. 17/2980 und ergänzend Drs. 17/3044 – jeweils in Anlage 2). Dabei sind bereits Einsatzkräfte der Polizei benannt worden, die als Verantwortliche für die Vorbereitung von den bevorstehenden Durchsuchungsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt werden mussten, um noch weitere Einsatzkräfte für die konkrete Durchführung der Durchsuchungen am 10. Februar 2014 hinzuzuziehen (vgl. Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 21 der Abg. Lorberg (CDU) (LT-Drs. 17/2980, Anlage 2 lfd. Nummern 21 und 24)).

Die zur Durchsuchung darüber hinaus hinzugezogenen Einsatzkräfte der Polizei sind erst unmittelbar vor dem Beginn der Durchsuchung über die konkreten Hintergründe informiert worden. Eine Dokumentation von konkreten Zeiten zur Unterrichtung der Einsatzkräfte erfolgte nicht.

Aus der Übersicht in der Anlage ergibt sich die Anzahl und die Funktionsbezeichnung der insgesamt zu den einzelnen Durchsuchungsobjekten eingesetzten Einsatzkräfte der Polizei. Zusätzlich sind die Zeugen der Durchsuchung aufgeführt.

Zu 2.

Die Landesregierung hat auf Anfrage verschiedener Gremien unterschiedliche Listen zu dem mit dem Edathy-Verfahren befassten Personenkreis erstellt. Es handelte sich dabei um unterschiedliche Fragestellungen, auch die abgefragten Zeiträume waren nicht identisch. Zwischenzeitlich sind diese voneinander abweichenden Aufstellungen auf Wunsch des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu einer Gesamtliste zusammengeführt und unter dem 17. März 2015 übersandt worden. Diese Gesamtliste gibt die von den Ressorts festgestellten Personen wieder und wird auch dem Niedersächsischen Landtag unaufgefordert zur umfassenden Unterrichtung zur Verfügung gestellt.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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