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Antwort auf Mündliche Anfrage: „Was tut die Landesregierung, um islamistische Aktivitäten von Häftlingen zu verhindern?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2015, Mündliche Anfrage Nr. 26


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU):

Die Abgeordnete hatte gefragt:

In den NWZ Oldenburger Nachrichten vom 29. Dezember 2014 wird berichtet, dass ein islamistischer Extremist in die JVA Oldenburg überstellt wurde, weil er am Standort Oslebshausen der JVA Bremen „offenbar aus der Zelle heraus wieder Aktivitäten in sein früheres Umfeld in Gröpelingen gestartet hatte“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der Inhaftierte islamistische Aktivitäten aus der JVA Oldenburg heraus entwickelt?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Fortsetzen islamistisch-extremistischer Aktivitäten von Inhaftierten zu verhindern?

3. Sind der Landesregierung Fälle der islamistischen Radikalisierung oder Versuche, andere Häftlinge zu radikalisieren, aus niedersächsischen Justizvollzugsanstalten bekannt?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Der Strafgefangene ist aus Gründen der Sicherheit im Dezember 2014 von der JVA Bremen in die JVA Oldenburg verlegt worden. Er ist wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Werbung um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt und islamistisch–terroristischen Kreisen zuzuordnen. Daneben sind weitere drei Gefangene, die islamistisch-terroristischen Kreisen zuzuordnen sind, in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten untergebracht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Der Gefangene ist gemäß § 82 NJVollzG in Einzelhaft auf einer Sicherheitsstation untergebracht. Telefonate, Besuche und der Schriftverkehr des Gefangenen werden überwacht. Damit ist sichergestellt, dass der Gefangene keine Möglichkeiten hat, unentdeckt islamistisch-terroristische Aktivitäten zu entwickeln.

Zu 2:

Wie bereits in meiner Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Hillgriet Ehlers und Dr. Stefan Birkner (FDP) „Vom Knast in den Dschihad - in Niedersachsen auch“ (Landtagsdrucksache 17/2143) ausgeführt, werden die Bediensteten des Justizvollzuges über Erscheinungsformen des politischen und religiösen Extremismus in der Ausbildung, in Dienstbesprechungen und Fortbildungen sensibilisiert. Über kulturelle Aspekte und religiöse Besonderheiten von straffälligen Personen werden die angehenden Vollzugs- und Verwaltungswirte (FH) während des Studiums an der Fachhochschule für Rechtspflege unterrichtet. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist für das Jahr 2015 eine Fortbildungsveranstaltung „Politischer Extremismus heute: Islamistischer Fundamentalismus, Rechts- und Linksextremismus“ geplant. Die Fortbildung informiert über diese Begriffe und ihre Hintergründe, über gegenwärtige Entwicklungen in Deutschland und ihre Relevanz für die Arbeit im Justizvollzug.

Bei der diesjährigen Fachtagung der Fachbereichsleitungen Sicherheit wird islamistisch-terroristischer Extremismus ein Schwerpunktthema sein. Ziel ist es, gemeinsam mit erfahrenen Praktikern weitere Handlungsfelder für den Justizvollzug zu identifizieren und daraus Maßnahmen abzuleiten.

Das vom Bundeskriminalamt und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof herausgegebene Merkblatt für Justizvollzugsbedienstete über Indikatoren zum Erkennen islamistisch-terroristischer Zusammenhänge ist in der jeweils aktuellen Fassung den zuständigen Bediensteten der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten bekannt. Danach werden Feststellungen, die strafrechtlich relevant sein könnten, den örtlich zuständigen Polizeidienststellen oder dem Landeskriminalamt mitgeteilt. Die abhängig vom Einzelfall ggfs. erforderlichen weiteren Maßnahmen werden zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Justizvollzugseinrichtung abgestimmt.

Soweit es aus Gründen, die in der Person der oder des Gefangenen liegen, unerlässlich ist, werden Gefangene gemäß § 82 NJVollzG abgesondert sowie Telefonate, Besuch und Schriftverkehr der Gefangenen überwacht.

Die Justizvollzugsanstalten beobachten die Entwicklung dieser Gefangenen aufmerksam und überwachen sie engmaschig. So wird das Verhalten und Vorgehen von Häftlingen, die dem extremistischen Umfeld zuzuordnen sind, aufmerksam beobachtet, um etwaigen zusätzlichen Handlungsbedarf zeitnah erkennen und umsetzen zu können.

Zu 3:

Nein, es gibt bisher keine konkreten Hinweise darauf, dass Gefangene in niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen radikalisiert wurden. Aktuell sind zwei junge Gefangene in Niedersachsen inhaftiert, die nach polizeilichen Erkenntnissen bereits vor der Inhaftierung unabhängig voneinander Kontakte in das islamistische Milieu unterhielten.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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