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Antwort auf Mündliche Anfrage: Welche Perspektive haben die Beschäftigten der JVAs Salinenmoor, Aurich und Braunschweig?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014, Mündliche Anfrage Nr. 80


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marco Brunotte, Kathrin Wahlmann, Andrea Schröder-Ehlers, Wiard Siebels, Maximilian Schmidt und Christoph Bratmann (SPD):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Der Justizvollzug in Niedersachsen verfügte Anfang 2014 über knapp 6 500 Haftplätze. Auf diese kamen nur rund 5 000 Inhaftierte. Zu dieser Situation beigetragen hat, das ÖPP-Projekt JVA Bremervörde der damaligen CDU/FDP-Landesregierung, mit dem Anfang 2013 trotz deutlicher Rückgänge bei den Zahlen der Inhaftierten 300 zusätzliche Haftplätze in einer teilprivatisierten Anstalt geschaffen wurden. Mit einer Änderung der Vollzugslandkarte sollen durch die Schließung der Abteilung Salinenmoor der JVA Celle, der Abteilung Aurich der JVA Meppen und der Abteilung Braunschweig der JVA Wolfenbüttel 385 Haftplätze wegfallen. Neben einem wirtschaftlicheren Umgang mit den Ressourcen im Vollzug insgesamt sollen durch die drei Schließungen Mittel zur Qualitätssteigerung und zur Umsetzung von Baumaßnahmen (u. a. Sanierungen Graues Haus der JVA Wolfenbüttel und Wohngruppenvollzug JA Hameln) freigesetzt werden.

Für die Landesregierung und die die Regierung tragenden Fraktionen im Landtag hat eine sozialverträgliche Umsetzung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Anwärterinnen und Anwärter Priorität. Um den Bediensteten trotz der beabsichtigten Schließungen einen Verbleib in ihrer Heimatregion zu ermöglichen, wird vor allem auf benachbarte Anstalten fokussiert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit welchem Verfahren und welchen Zielen hat die Landesregierung bislang den Dialog und die Umsetzung der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Anwärterinnen und Anwärter der drei von Schließung betroffenen Justizvollzugsanstalten geführt?

2. Welche zukünftigen Verwendungen konnten bislang für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Anwärterinnen und Anwärter der drei von Schließung betroffenen Justizvollzugsanstalten auch unter Berücksichtigung des Verbleibs in ihren Heimatregionen gefunden werden?

3. In wie vielen Fällen konnte bislang keine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielt werden, und wie wird die Landesregierung hier weiter vorgehen?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Die Personalplanungen für die Bediensteten der Abteilung Salinenmoor der JVA Celle sind abgeschlossen. Die Planungen für die Schließung der Abteilung Aurich der Justizvollzugsanstalt Meppen stehen kurz vor dem Abschluss. Mit den Planungen für den Einsatz einzelner Bediensteter der Abteilung Braunschweig der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel ist noch nicht begonnen worden, weil die Schließung der Abteilung frühestens Mitte 2017 erfolgen wird. Aufgrund der Personalfluktuation (insbesondere durch Altersabgänge) und einer vorausschauenden Einstellungspraxis ist zu erwarten, dass alle betroffenen Bediensteten der Abteilung Braunschweig eine Verwendung in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel finden können.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die zukünftigen Einsatzorte der Bediensteten der Abteilung Salinenmoor wurden auf der Grundlage persönlicher Gespräche über gewünschte Anschlussverwendungen und unter Berücksichtigung der für einen Dienstortwechsel aus Anlass von Maßnahmen der

Verwaltungsmodernisierung geltenden Kriterien im Einvernehmen mit den Personalvertretungen und den Gleichstellungsbeauftragten geplant und umgesetzt. Insoweit nehme ich Bezug auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage II/725-793 vom 17.06.2014.

Die 14 Bediensteten der Abteilung Aurich werden zukünftig ihren individuellen Verwendungswünschen entsprechend eingesetzt; diese wurden in persönlichen Gesprächen ermittelt. Die Anwendung des oben genannten Kriterienkatalogs war entbehrlich.

Anwärterinnen und Anwärter stehen im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dieses endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Laufbahnprüfung. Da mit einer Einstellung als Beamtin oder Beamter auf Probe in einer Justizvollzugsanstalt ein neues Dienstverhältnis zum Land Niedersachsen begründet wird, kam unter Berücksichtigung des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung nur eine Einstellung in Justizvollzugsanstalten in Betracht, in denen ein tatsächlicher Personalbedarf besteht. Alle Anwärterinnen und Anwärtern wurden in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Auch mit ihnen wurden - zum Teil mehrfach - in Einzelgesprächen individuelle Einsatzmöglichkeiten besprochen.

In der Abteilung Aurich sind keine Anwärterinnen und Anwärter beschäftigt.

Zu 2.:

Für die Bediensteten der Abteilung Salinenmoor der Justizvollzugsanstalt Celle gibt es keine Veränderungen zu den in der Kleinen Anfrage II/725-793 vom 17.06.2014 dargelegten Planungen; sie sind zum großen Teil bereits umgesetzt.

Nach den Gesprächen in der Abteilung Aurich zeichnen sich zum jetzigen Zeitpunkt folgende Um- und Versetzungen ab: Vier Bedienstete werden an die Justizvollzugsanstalt Meppen (Hauptanstalt) versetzt, sechs Bedienstete werden an die Jugendarrestanstalt Emden und eine Bedienstete an die Abt. Wilhelmshaven der Justizvollzugsanstalt Oldenburg versetzt. Vier Bedienstete werden von der Justizvollzugsanstalt Meppen an das Landgericht Aurich abgeordnet. Sie werden dort im Vorführbereich eingesetzt.

Bezüglich der zukünftigen Verwendungen der (ehemaligen) Anwärterinnen und Anwärter verweise ich ebenfalls auf die Kleine Anfrage II/725-793 vom 17.06.2014.

Zwischenzeitlich haben fünf von den in der Jugendanstalt Hameln in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellten ehemaligen Anwärterinnen und Anwärter der Justizvollzugsanstalt Celle Versetzungsanträge an die Justizvollzugsanstalt Sehnde gestellt, denen zum 01.01.2015 entsprochen wird. In diesem Monat werden zwei weitere Anwärter der Laufbahngruppe 1 der Justizvollzugsanstalt Celle die Ausbildung beenden. Ein Anwärter wird in der Justizvollzugsanstalt Sehnde in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt und ein Anwärter wird nach Hamburg wechseln.

Zu 3.:

Eine Bedienstete der Abteilung Salinenmoor hat gegen ihre Versetzung an die Justizvollzugsanstalt Sehnde Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben. Das Ergebnis des Verfahrens bleibt abzuwarten.

Eine ehemalige Anwärterin der Justizvollzugsanstalt Celle wurde in der Jugendanstalt Hameln in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt und auf ihren Wunsch zum 01.01.2015 an die Justizvollzugsanstalt Sehnde versetzt. Zugleich verfolgt sie das Ziel, an die Justizvollzugsanstalt Celle versetzt zu werden. Eine Versetzung wird jedenfalls kurz- und mittelfristig nicht in Betracht kommen können, da mit der Umsetzung von 62 Bediensteten der Abteilung Salinenmoor an die Hauptanstalt dort kein weiterer Personalbedarf besteht.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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