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Antwort auf Mündliche Anfrage: Wie werden die Richterwahlausschüsse in Niedersachsen nun besetzt?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014, Mündliche Anfrage Nr. 78


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Auf die Anfrage der Angeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe und Jan-Christoph Oetjen (FDP) „Besetzung der Richterwahlausschüsse in Niedersachsen“ (Drucksache 17/610, Frage 46 im 8. Tagungsabschnitt des Landtages der 17. Wahlperiode) hat die Justizministerin geantwortet, der Entwicklungsprozess sei noch nicht abgeschlossen. Die Frage der Zusammensetzung des Ausschusses sowie die Frage, welche gesellschaftlichen Kräfte einbezogen werden, werden noch diskutiert. Nunmehr haben Gespräche mit Präsidenten der Oberlandesgerichte, Verbänden und Richter- und Staatsanwaltsvertretungen stattgefunden, wie sich u. a. aus der Zeitschrift verdikt der ver.di aus dem November dieses Jahres entnehmen lässt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann und mit welchem Ergebnis fand eine Diskussion mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte statt?

2. Mit welchen weiteren Verbänden wurde wann und mit welchem Ergebnis eine Diskussion geführt?

3. Mit welchen Religionsgemeinschaften und Tarifverbänden wurde wann gesprochen und mit welchem Ergebnis?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Ziel der Niedersächsischen Landesregierung ist es, die Eigenverantwortlichkeit der unabhängigen Justiz durch die sukzessive Ausweitung eigener personal- und budgetrechtlicher Handlungsspielräume der Gerichte und Staatsanwaltschaften, insbesondere der Mitwirkungsrechte bei der Ernennung, der Beförderung und der Budgetierung zu stärken. Darüber hinaus soll ein Richterwahlausschuss eingerichtet werden. Insofern soll gemeinsam mit den Richter- und Staatsanwaltsvertretungen, den Justizverbänden sowie den Präsidenten der Obergerichte (Oberlandesgericht Celle, Oberlandesgericht Oldenburg, Oberlandesgericht Braunschweig, Nds. Oberverwaltungsgericht, Nds. Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Nds. Finanzgericht) und den Generalstaatsanwälten ein Modell zur Einrichtung von Richterwahlausschüssen entwickelt werden.

Hierzu fand am 27. Mai 2013 im Niedersächsischen Justizministerium ein erster Gedankenaustausch mit den Präsidenten der Obergerichte und den Generalstaatsanwälten sowie am 28. Mai 2013 mit den Vertreterinnen und Vertretern der Präsidialräte, der Hauptrichterräte, des Hauptstaatsanwaltsrates und der Richter- und Staatsanwaltsverbände statt. Diskutiert wurde u. a. über die Einführung eines Richterwahlausschusses in Niedersachsen, dessen Sinn und Zweck, dessen Befugnisse, dessen Zusammensetzung und dessen Verhältnis zum bereits bestehenden Präsidialrat. Die Gesprächspartner erhielten bis Ende September 2013 Gelegenheit, zu den erörterten Fragen vertiefend Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Gespräche und Stellungnahmen führte zu einer weiteren Gesprächsrunde am 11. Februar 2014 im Justizministerium, zu der die gleichen Teilnehmer eingeladen wurden. Eingeladen waren ferner auch Gäste aus Hamburg, Thüringen und Baden-Württemberg, um von ihren Erfahrungen mit den Richterwahlausschüssen in ihren Ländern zu berichten.

Die Obergerichtspräsidenten und der Vorsitzende des Präsidialrats der ordentlichen Gerichtsbarkeit entwickelten im Anschluss ein Modell eines Richterwahlausschusses, das sie in einem Papier skizzierten. Dieses Modell wurde am 7. April 2014 im Justizministerium mit den Generalstaatsanwaltschaften, den Richter- und Staatsanwaltsvertretungen und den Verbänden diskutiert. Anschließend wurde erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Obergerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte, die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen und die Verbände hatten zudem nochmals die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Erfahrungsberichten aus den anderen Ländern und zu dem erwähnten Modell. Anfang Oktober 2014 sind sämtliche angekündigten Stellungnahmen zu diesem Modell im Justizministerium eingegangen.

Die gemeinsame Diskussion des Modells hat hinsichtlich der Zusammensetzung zu folgendem Meinungsbild geführt: Nach dem Modell soll der Richterwahlausschuss aus elf Mitgliedern, und zwar sechs Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, zwei ständigen Mitgliedern aus der Richterschaft, zwei nichtständigen Mitgliedern des Gerichts- oder Justizzweiges, für den die Wahl stattfindet (Richter oder Staatsanwälte), und einer Vertreterin oder einem Vertreter der Rechtsanwaltschaft bestehen. Die überwiegende Mehrheit der Diskussionsteilnehmer hat dieser Zusammensetzung zugestimmt. Uneinheitlich und teilweise ablehnend diskutiert wurde die Frage, ob eine Vertreterin oder ein Vertreter der Rechtsanwaltschaft Mitglied des Richterwahlausschusses sein sollte. Einige Teilnehmer forderten, dass eine höhere Zahl von Richtern als Abgeordnete bzw. eine gleiche Anzahl von Richtern und Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein müsste. Vertreter anderer gesellschaftlicher Gruppen als Mitglieder eines Richterwahlausschusses wurden von einigen Teilnehmern der Diskussion ausdrücklich abgelehnt.

Das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus, die Diskussion um die Zusammensetzung des Richterwahlausschusses wird unter Einbeziehung aller Fraktionen noch fortgesetzt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2:

Siehe zunächst die Vorbemerkung.

Folgende Verbände wurden in die Diskussion einbezogen: Niedersächsischer Richterbund, Verband der niedersächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter e.V., Verband Niedersächsischer Sozialrichter, Vereinigung der Berufsrichter der Arbeitsgerichtsbarkeit im Lande Niedersachsen, Bund deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter, Neue Richtervereinigung e.V., ver.di – Landesbezirk Niedersachsen–Bremen, Deutscher Juristinnenbund e.V. Landesverband Niedersachsen.

Zu 3:

Siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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