Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Antwort auf Mündliche Anfrage: Lagebild „Organisierte Kriminalität 2013“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014, Mündliche Anfrage Nr. 68


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Christian Dürr (FDP):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Der Minister für Inneres und Sport Boris Pistorius und die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz haben am 1. Dezember 2014 das Lagebild „Organisierte Kriminalität“ vorgestellt. Laut Lagebild der Ministerien meldeten die Polizeibehörden im Jahr 2013 ursprünglich 67 Ermittlungskomplexe (EK) mit OK-Relevanz, die zuständigen Staatsanwaltschaften sahen jedoch nur bei 64 EK eine OK-Relevanz.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Um welche Ermittlungskomplexe handelt es sich bei den genannten drei EK?

2. Unter welche Rubrik - Rockerkriminalität, Clankriminalität, Russisch/Eurasische OK (REOK) o-der Cybercrime - haben die Polizeibehörden die genannten drei EK mit welcher Begründung ursprünglich erfasst?

3. Welche Begründung hat die zuständige Staatsanwaltschaft jeweils für ein Fehlen der OK-Relevanz bei den genannten drei EK angegeben?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Das Gemeinsame Lagebild der Justiz und der Polizei „Organisierte Kriminalität in Niedersachsen“ wird jährlich für das vorangegangene Jahr von der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption (ZOK), und dem Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) erstellt. Das Lagebild „Organisierte Kriminalität in Niedersachsen“ soll den Zustand und die Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität in Niedersachsen in dem jeweiligen Berichtsjahr beschreiben, bewerten und Entwicklungstendenzen aufzeigen. Es soll die Grundlage für eine realistische Einschätzung des Gefahrenpotenzials und des Umfangs der Organisierten Kriminalität liefern, Rückschlüsse auf polizeiliche und justizielle Aufgabenstellungen, Bekämpfungsmaßnahmen und -ziele ermöglichen, die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, strategische Entscheidungen zur Optimierung der zielgerichteten OK-Bekämpfung zu treffen und die Entscheidung über Schwerpunkte und Prioritäten erleichtern.

Das Lagebild erfasst alle Verfahren mit polizeilich und staatsanwaltschaftlich übereinstimmend festgestellter OK-Relevanz. Die Polizei meldet dem LKA das Verfahren unter Verwendung eines bundeseinheitlich vorgegebenen Rasters/einer vom Bundeskriminalamt (BKA) vorgehaltenen Webanwendung. Die Staatsanwaltschaften berichten der ZOK anhand von Meldebögen zu OK-Verfahren.

Die Meldungen der Polizei und der Staatsanwaltschaften werden durch das LKA und die ZOK zusammengefasst und zu Beginn des Folgejahres gemeinsam bewertet. Das LKA und die ZOK erstellen auf der Grundlage dieser Bewertung das gemeinsame Lagebild. Nach Prüfung durch das LKA und Abgleich mit der ZOK wird der Ermittlungskomplex dem BKA für das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität weitergemeldet. Verfahren von Bundesbehörden (BKA, Bundespolizei, Zoll) oder Polizeidienststellen anderer Bundesländer, die für niedersächsische Staatsanwaltschaften OK-Komplexe bearbeiten, werden durch die ermittlungsführenden Dienststellen unmittelbar in der o.g. Webanwendung des BKA erfasst. Erst nach Abschluss des Meldeverfahrens und nach Prüfung im BKA werden diese Verfahren den Landeskriminalämtern mitgeteilt, in deren Zuständigkeitsbereich die sachleitende Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat. Das LKA stellt sicher, dass die Daten aus OK-Verfahrenskomplexen des BKA, der Bundespolizei und des Zolls, soweit sie in Niedersachsen geführt werden, in das Lagebild einfließen. Im Gemeinsamen Lagebild der Justiz und der Polizei „Organisierte Kriminalität in Niedersachsen“ werden diese Ermittlungskomplexe statistisch als Bundesverfahren gesondert erfasst.

Bei den in der Anfrage genannten drei Ermittlungskomplexen handelt es sich um solche, die unter der Federführung von Bundesbehörden bzw. von Behörden eines anderen Bundeslandes durchgeführt und z.T. von niedersächsischen Polizeidienststellen unterstützt wurden. Die Ermittlungskomplexe wurden von Zollbehörden und in einem Fall von einer Polizeibehörde eines anderen Bundeslandes als OK-relevant eingestuft und beim BKA als OK-Verfahren gemeldet. Die Meldung dieser Behörden erfolgte ohne vorherige Information der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Die Ermittlungskomplexe betreffen unterschiedliche Deliktsbereiche: Einem Ermittlungskomplex liegen Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zugrunde. Gegenstand des Komplexes ist die Einfuhr von 12 Kilogramm Marihuana aus Serbien nach Deutschland, wobei die Übergabe der Betäubungsmittel durch zwei Kuriere in Niedersachsen stattgefunden haben soll. Es handelt sich - aus Sicht der zuständigen Staatsanwaltschaft - um kein Verfahren mit OK-Relevanz, weil es sich um eine einmalige Einfuhr gehandelt haben soll.

Bei einem weiteren Ermittlungskomplex handelt es sich um ein Verfahren wegen schweren bandenmäßigen Diebstahls und gewerbsmäßiger Bandenhehlerei, das sich insgesamt gegen 15 Beschuldigte richtete, die hochwertige Fahrzeuge mittels manipulierter Schlüsseltransponder entwendet, mit neuen Papieren ausgestattet und anschließend nach Osteuropa verkauft haben sollen. Die zuständige Staatsanwaltschaft hält inzwischen angesichts der Vorgehensweise und Strukturierung der Täter die Einstufung des Verfahrens als OK-Verfahren für vertretbar.

Der dritte Ermittlungskomplex betrifft ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch die Einfuhr / den Verkauf unversteuerter und unverzollter Zigaretten. Das Verfahren ist von der zuständigen Zollbehörde als OK-Verfahren bewertet worden. Es handelt sich - aus Sicht der Staatsanwaltschaft - um kein Verfahren mit OK-Relevanz, weil eine Familie (Mutter, Vater, Sohn) unversteuerte Zigaretten eingeführt/abgesetzt haben soll und insoweit keine OK-Struktur erkennbar war.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 2:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 3:

Siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln