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Antwort auf Mündliche Anfrage: Polizei für Cannabislegalisierung, Landesregierung …?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014, Mündliche Anfrage Nr. 56


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr (FDP):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Rund 1.000 Menschen sind im vergangenen Jahr in Deutschland an illegalen Drogen gestorben. Demgegenüber stehen fast 200.000 Tote durch die Folgen legaler Drogen wie Tabak und Alkohol.

Vor diesem Hintergrund forderte kürzlich NRW-Polizeipräsident Hubert Wimber die Legalisierung von Cannabis. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter verlangt inzwischen ein radikales Um-denken in der Drogenpolitik und schließt sich damit einer Forderung von rund 120 Strafrechtsprofessoren an: Sogenannte leichte Drogen, wie z.B. Marihuana, sollen entkriminalisiert werden. Ziel einer möglichen Legalisierung dieser leichten Drogen ist die Aufklärung und Selbstverantwortung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Gründe sprechen allgemein für eine Legalisierung weicher Drogen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die genannten Initiativen seitens der Polizei und der Strafrechtsprofessoren?

3. Würde die Landesregierung die Gründung einer deutschen Sektion der Organisation „Law Enforcement against Prohibition“ begleiten?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Bei Cannabis handelt es sich um eine Substanz, die erhebliche gesundheitliche und auch soziale Risiken birgt. Jedenfalls bei regelmäßigem Konsum kann die Wissenschaft derzeit nicht ausschließen, dass neuro-biologische Schäden und Beeinträchtigungen der Zeugungsfähigkeit und der Fruchtbarkeit entstehen.

Ferner kann Cannabis eine Abhängigkeit erzeugen, die mit Toleranz ebenso wie mit Entzugserscheinungen beim Absetzen verbunden sein kann. Insbesondere bei Jugendlichen kann starker Cannabiskonsum sehr ungünstige Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung sowie schulische und berufliche Leistungen haben.

Darüber hinaus stellt die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Durch den in Folge von Züchtungen gestiegenen Wirkstoffgehalt werden die genannten Gefahren noch erhöht.

Gleichwohl ist Cannabis die weltweit und auch in Deutschland am häufigsten konsumierte illegale Droge. Dies ist bei der umfassenden gesamtgesellschaftlichen Diskussion, die Freiheits-, Gesundheits-, Präventions-, Volkswirtschafts- und Kriminalitätsaspekte einbezieht und auch bei der Frage nach der Möglichkeit bzw. nach den Chancen einer Legalisierung unbedingt zu berücksichtigen, zumal auch die Befürworter einer Legalisierung und Liberalisierung nicht von einer Unschädlichkeit dieser Droge ausgehen.

Die Befürworter einer Legalisierung - zumeist wird insoweit zurückhaltender von Entkriminalisierung oder Liberalisierung gesprochen - konstatieren unter anderem, das Betäubungsmittelgesetz habe keine präventive Wirkung, es könne Drogenkonsum nicht verhindern, Konsumenten würden diskriminiert. Es lasse zudem der Polizei, die jeden Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz anzeigen müsse, keinen Ermessensspielraum, obwohl regelmäßig von vorneherein feststehe, dass die Staatsanwaltschaften Verfahren, bei denen es um bis zu sechs Gramm Cannabis geht, zumeist einstellten.

Auch die Landesregierung wird sich an dieser Diskussion weiterhin beteiligen und die Prüfung der Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen sowie der bundesweiten Vereinheitlichung von Richtlinien fortsetzen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

1.

Siehe Vorbemerkung.

2.

Siehe Vorbemerkung.

3.

Die Gründung einer deutschen Sektion der Organisation „Law Enforcement against Prohibition“ oder auch die Begleitung einer solchen ist nicht Aufgabe der Landesregierung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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