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Antwort auf Mündliche Anfrage: „Alkohol in Gefängnissen - nur ein Einzelfall?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014, Mündliche Anfrage Nr. 25


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Otto Deppmeyer (CDU)

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 26. November 2014 unter der Überschrift „Zechgelage im Gefängnis“, dass Gefangene der JVA Hannover sich Zugang zu alkoholhaltigen Flüssigkeiten verschafften und unbemerkt konsumieren konnten. Dies betraf laut dem Bericht „acht Zwei-Liter-Flaschen Kochwein und eine Flasche Martini“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Stimmen die Angaben in dem Pressebericht mit den tatsächlich verzehrten Alkoholmengen in der JVA Hannover überein?

2. Aus welchem Grund und in welcher Menge waren die alkoholhaltigen Flüssigkeiten in der Küche der JVA Hannover vorhanden?

3. Wie viel und welche Art von Alkohol gibt es jeweils in den Küchen und anderen Räumlichkeiten der Justizvollzugsanstalten und Arresteinrichtungen in Niedersachsen?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 5 Satz 1 NJVollzG). Ihnen sollen geeignete Maßnahmen angeboten werden, die ihnen die Chance eröffnen, sich nach der Verbüßung der Strafe in die Gesellschaft einzugliedern (§ 6 Abs. 2 Satz 1 NJVollzG). Die Aus- und Weiterbildung dient deshalb insbesondere dem Ziel, Fähig-keiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern (§ 35 Abs. 1 NJVollzG).

Die Justizvollzugsanstalten haben deshalb Bildungskonzepte erarbeitet, durch die die Aus- und Weiterbildung der Gefangenen zielgruppengerecht gestaltet und effizient gesteuert wird. Das Bildungskonzept der JVA Hannover beinhaltet u.a. berufliche Quali¬fizierungsmaßnahmen zum Koch und zum Küchenhelfer, die im Ausbildungsbetrieb der Lehrküche der JVA Hannover durchgeführt werden. In diesem Bereich ist es zu der missbräuchlichen Nutzung alkoholischer Getränke durch Gefangene gekommen.

Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung der Antwort zur Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 28 des Abgeordneten Lutz Winkelmann (CDU): „Alkohol-Skandal in der JVA – Wie sicher sind die Schlüssel? (LT-Drs. 17/2500)“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Ja.

Zu 2:

Die alkoholischen Getränke werden im Rahmen der Ausbildung zum Parfümieren von Desserts und bei der Herstellung diverser Grundsoßen und Suppen benötigt. Zum Stichtag 10.12.2014 waren in der Lehrküche 10 Liter Schaumwein, 28 Liter Kochwein und 4,7 Liter verschiedener Liköre vorhanden. Die alkoholischen Getränke werden mittlerweile in einem nur für Bedienstete zugänglichen Raum unter Verschluss gelagert.

Zu 3:

In den Justizvollzugsanstalten Lingen und Vechta Frauen sowie in der Jugendanstalt Hameln werden ebenfalls Lehrküchen betrieben, in denen zu Ausbildungszwecken alkoholische Getränke bei der Speisenzubereitung eingesetzt werden. Die alkoholischen Getränke werden jeweils so gelagert, dass sie einem missbräuchlichen Zugriff durch Gefangene entzogen sind.

Zum Stichtag 10.12.2014 waren in der Lehrküche der JVA Lingen insgesamt 13 Flaschen Kochwein und Liköre sowie 2 Flaschen hochprozentiger Alkohol vorhanden. Die Lehrküche der JVA für Frauen verfügte am 10.12.2014 über insgesamt 9 Flaschen Kochwein, 4 Flaschen verschiedener Liköre und 3 Flaschen hochprozenti-gen Alkohols. In der Lehrküche der Jugendanstalt Hameln waren 16 Flaschen Koch-wein, 16 Flaschen verschiedener Liköre und 5 Flaschen hochprozentiger Alkohol vorhanden.

In der JVA für Frauen in Vechta wird Sanddornlikör und Sanddorngeist für den externen Verkauf hergestellt. Die Produkte werden in einem verschlossenen Raum gelagert und im örtlichen Verkaufsraum auf dem Gelände der JVA für Frauen verkauft.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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