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Antwort auf Mündliche Anfrage: „Wie wird zukünftig sichergestellt, dass Untersuchungshäftlinge und inhaftierte Zeugen den Gerichten und der Staatsanwaltschaft in Aurich schnell zur Verfügung stehen?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014, Mündliche Anfrage Nr. 13


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU):

Die Abgeordneten hatte gefragt:

Am 14. November 2014 teilte das Justizministerium der Presse mit, dass die Abteilung Aurich der JVA Meppen geschlossen werde. Diese Schließung war bereits einmal im Januar 2014 vom Ministerium angekündigt worden. Die endgültige Entscheidung wurde dann allerdings verschoben. Damit entstand bei den Betroffenen die Hoffnung, dass der JVA-Standort bleibt. Nun wurde eine andere Entscheidung getroffen. Kritiker dieser Entscheidung sehen darin eine Schwächung des Justizstandortes Aurich.

In einem Beitrag von Ostfriesen-TV vom 7. Mai 2014 schildern Vertreter des Amtsgerichtes, des Landgerichtes, der Staatsanwaltschaft und der örtlichen Rechtsanwälte die Probleme, die mit einer Schließung der JVA-Abteilung verbunden wären. Insbesondere für Verhöre der Staatsanwaltschaft oder Besprechungen mit angeklagten Mandanten werden erhebliche Nachteile befürchtet.

In ganz Ostfriesland wird es nach der Schließung keine Einrichtung des niedersächsischen Justizvollzuges mehr geben.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wo werden zukünftig die Untersuchungshäftlinge untergebracht?

  2. Wie werden Vorführungen und die Unterbringung von bereits inhaftierten Zeugen und Angeklagten in Untersuchungshaft während der Prozesse an Land- und Amtsgericht Aurich zukünftig organisiert?

  3. Wie wird sichergestellt, dass der Rechtsschutz von Angeklagten aus Ostfriesland zukünftig nicht unter der großen Entfernung von Anwälten und der Unterbringung der Angeklagten und Untersuchungshäftlinge leidet?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Nach Aufgabe der Abteilung Aurich der JVA Meppen als Justizvollzugsstandort werden einige der ehemaligen Hafträume als Vorführbereich für das Amtsgericht und das Landgericht Aurich genutzt werden. Personen, die zu Terminen bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht vorgeführt werden, können in den dortigen Vorführzellen vorübergehend untergebracht werden. Zum Termin erfolgt die Vorführung aus den Vorführzellen in das Gericht oder die Behörde. Nach dem Termin erfolgt - ggf. nach zwischenzeitlicher Unterbringung in einer Vorführzelle - der Rücktransport in die Justizvollzugsanstalt.

Es handelt sich um Abläufe, die in allen niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften, die nicht am Ort einer Justizvollzugsanstalt angesiedelt sind, erprobt und üblich sind. Der Transport zur Staatsanwaltschaft bzw. zum Gericht, die Unterbringung und die Wahrnehmung der gerichtlichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Termine gestalten sich regelmäßig unproblematisch.

Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung der Antwort zur Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 15 des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU): „Was bedeutet die Schließung der JVA-Abteilung Aurich für den Justizstandort Aurich?“ (LT-Drs. 17/2500).

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Nach dem Vollstreckungs- und Einweisungsplan für das Land Niedersachsen (Stand: 24.07.2014) ist die Zuständigkeit der JVA Meppen, Abteilung Aurich, für die Untersuchungshaft (Amtsgerichtsbezirke Aurich, Emden, Norden und Wittmund) auf die Justizvollzugsanstalt Oldenburg übergegangen.

Zu 2:

Die Gefangenen werden im Einzeltransport von Bediensteten der JVA Oldenburg den Gerichten in Aurich zugeführt und an die Gerichtswachtmeisterei des zuständigen Gerichts übergeben. Einige der derzeitigen Hafträume werden als Vorführzellen weiter genutzt, so dass Amts- und Landgericht hierauf zurückgreifen können. Vorführung und Unterbringung werden damit der bisherigen Praxis entsprechen, bei der die Vorführung bei Bedarf unmittelbar aus den Hafträumen heraus erfolgt. Nach Terminende werden die Gefangenen von Bediensteten der JVA Oldenburg abgeholt und der Justizvollzugsanstalt wieder zugeführt. Der Rücktransport erfolgt stets am Tag des Termins, auch bei Anschlussterminen am Folgetag.

Zu 3:

In vielen Gerichtsverfahren werden inhaftierte Angeklagte durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten, die ihren Kanzleisitz nicht unmittelbar am Ort der betreffenden Justizvollzugsanstalt haben. In allen Fällen ist die Kontaktaufnahme zwischen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten und inhaftierten Angeklagten sichergestellt. Dies wird auch nach Aufgabe der Abteilung Aurich als Justizvollzugsstandort gewährleistet sein.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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