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Antwort auf Mündliche Anfrage: „Wieder Fehler im Landesjustizprüfungsamt - Sind Examenskandidaten die Leidtragenden? (Teil 1)“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014, Mündliche Anfrage Nr. 11


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lutz Winkelmann (CDU):

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Im Examensdurchgang Oktober 2014 soll es im Zweiten Juristischen Staatsexamen bei insgesamt vier Klausuren zu Fehlern in der Aufgabenstellung gekommen sein. Diese Fehler sollen den Examenskandidatinnen und -kandidaten erst während der laufenden Klausuren mitgeteilt worden sein. An die betroffenen Examenskandidatinnen und -kandidaten sollen während der laufenden Klausuren E-Mail-Kopien ausgeteilt und sodann verlesen worden sein. Eine Schreibverlängerung soll nicht in allen Fällen gewährt worden sein.

Vor dem Hintergrund, dass Kandidatinnen und Kandidaten in solchen Prüfungen unter einem erheblichen Druck stehen, empfinden sie solche Fehler als höchst ärgerlich.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele und welche Fehler hat es in den Aufgabenstellungen im Examensdurchgang Oktober 2014 im Zweiten Juristischen Staatsexamen gegeben?

  2. Wann sind die Fehler jeweils bemerkt worden?

  3. Wie viele und welche Fehler hat es jeweils in den Aufgabenstellungen der vorherigen Examensdurchgänge im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen seit März 2013 gegeben?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Die Aufsichtsarbeiten für die zweite juristische Staatsprüfung werden in der Regel aus Fallakten des Geschäftsbereichs des Justizministeriums entwickelt. Das durch das Landesjustizprüfungsamt auf dieser Grundlage erstellte fiktive Aktenstück, das als Prüfungsaufgabe ausgegeben wird, hat einen Umfang von etwa 12 bis 18 Seiten. In den 4 Prüfungsdurchgängen eines Jahres werden jeweils 9 Aufsichtsarbeiten vom Landesjustizprüfungsamt erstellt.

Bei den Aufsichtsarbeiten der Pflichtfachprüfung der ersten Prüfung werden demgegenüber unstreitige Sachverhalte zur Bearbeitung ausgegeben. Diese Klausursachverhalte haben im Gegensatz zu den Sachverhalten des zweiten juristischen Staatsexamens lediglich einen Umfang von 1 bis 2 Seiten. In der Pflichtfachprüfung werden vier Mal im Jahr 6 Aufsichtsarbeiten zur Bearbeitung ausgegeben.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Anfrage in Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Die am 6. Oktober 2014 gestellte zivilrechtliche Klausur (ZU-Klausur) enthielt zwei Sachverhaltsfehler. Im Sachverhalt auf S. 8 hieß es „…der Klägerin ist damit ein Schaden …“. Richtigerweise musste es heißen: „…der Beklagten ist damit ein Schaden…“. Im Sachverhalt auf S. 9 hieß es: „Wir werden beantragen, die Klage abzuweisen.“ Richtigerweise musste es heißen: „Wir werden uns der Klage anschließen.“ Dieser Fehler hatte für die Bearbeitung der Klausur keine Relevanz, da laut Sachverhalt in der mündlichen Verhandlung der - maßgebliche - richtige Antrag gestellt wurde.

Die am 16. Oktober 2014 gestellte strafrechtliche Wahlklausur enthielt drei Sachverhaltsfehler. Das Kennzeichen eines PKW war mit H- LG 487 wiedergegeben, richtigerweise hätte es heißen müssen: „H- MG 487“. Das Geburtsjahr des Beschuldigten war mit 1992 wiedergegeben, richtigerweise hätte es heißen müssen: „1990“. Der Entnahmezeitpunkt für eine Blutprobe war mit dem 02.08.2014 wiedergegeben, richtigerweise hätte es heißen müssen: „03.08.2014“.

Die am 16. Oktober 2014 gestellte verwaltungsrechtliche Wahlklausur enthielt einen Fehler. Die im Sachverhalt genannte Norm aus dem BauGB wurde nicht zutreffend zitiert. Statt § 35 Abs. 1 Nr. 6 lit. d) BauGB hätte es § 35 Abs. 6 lit. b) BauGB heißen müssen.

Die am 17. Oktober 2014 gestellte verwaltungsgerichtliche Klausur (VA-Klausur) enthielt einen Fehler. Die im Bearbeitervermerk genannte Norm aus dem NDSG wurde nicht zutreffend zitiert. Statt § 22 Abs. 6 NDSG hätte es § 21 Abs. 6 NDSG heißen müssen.

Zu Frage 2:

Die Fehler wurden im Rahmen der Klausurbearbeitungen von den Kandidatinnen und Kandidaten bemerkt.

Zu Frage 3:

In dem abgefragten Zeitraum waren die Aufgabenstellungen im Bereich der Pflichtfachprüfungen der ersten Prüfung fehlerfrei.

Die Aufgabenstellungen der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Prüfung waren in den Klausurdurchgängen vom April 2013, April 2014 und Juli 2014 fehlerfrei. Im Durchgang Juli 2013 wies der Sachverhalt der am 11. Juli 2013 ausgegebenen Wahlklausur Verwaltungsrecht einen Fehler auf. Auf Seite 8 war ein Geldbetrag mit 11.700 EUR wiedergegeben, der richtigerweise 11.790 EUR hätte heißen müssen. Im Durchgang Oktober 2013 enthielt die strafrechtliche Klausur (SR-Klausur) einen Fehler bei den Bearbeitungshinweisen auf S. 14 Nr. 2. Dort hätte es statt Staatsanwaltschaft Hannover Staatsanwaltschaft Osnabrück heißen müssen. Im Durchgang Januar 2014 wies der Sachverhalt der verwaltungsgerichtlichen Klausur (VA-Klausur) einen Fehler auf. Die im Sachverhalt genannte Norm aus dem BauGB wurde nicht zutreffend zitiert. Anstelle von §§ 38 Abs. 3 NStrG, 9 Abs. 11 BauGB hätte es §§ 38 Abs. 3 NStrG, 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB heißen müssen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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