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Justizstaatssekretär unterrichtet zur Überprüfung juristischer Staatsexamen

Justizstaatssekretär Wolfgang Scheibel hat heute im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages über das vorläufige Ergebnis der bisherigen Überprüfung von Prüfungsleistungen zum Zweiten juristischen Staatsexamen informiert.

Anlässlich des Korruptionsverdachts gegen einen ehemaligen Referatsleiter des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts hatte das Justizministerium bereits im April 2014 entschieden, sämtliche Prüfungsleistungen zum Zweiten juristischen Staatsexamen seit dem Jahr 2011 einer gesonderten Überprüfung zu unterziehen. Seither haben rund 200 Sonderprüfer bis heute die Prüfungen von ca. 1700 der insgesamt 2000 Absolventen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Verden hat in der vergangenen Woche Anklage beim Landgericht Lüneburg erhoben, das nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeschuldigten zu entscheiden hat.

Die bisherige Überprüfung der Prüfungsergebnisse hat ergeben, dass in 15 Fällen Anlass zu der Annahme besteht, dass Prüfungsleistungen auf unredliche Weise erzielt worden sind. In diesen Verdachtsfällen werden Verfahren zur Aberkennung des Zweiten juristischen Staatsexamens eingeleitet. In mehr als 99 % der überprüften Fälle konnten keine Anhaltspunkte für Täuschungshandlungen festgestellt werden.

Justizstaatssekretär Scheibel im Anschluss an die Unterrichtung im Ausschuss: „Korruption darf besonders in der Justiz keine Chance haben. Am Ende des Tages wird sich zeigen, dass sich Korruption nicht lohnt!“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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