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Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums auf die mündliche Anfrage „Neuordnung der Vollzugslandkarte in Niedersachsen“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014, Mündliche Anfrage Nr. 55


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hatte die Mitglieder der Landesregierung in der Kabinettssitzung vom 21. Januar 2014 über ihre abschließende Entscheidung zur Neuordnung der Organisation des niedersächsischen Justizvollzuges „Vollzugslandkarte“) unterrichtet. Die Entscheidung der Justizministerin umfasste die Schließungen der Abteilung Salinenmoor (Justizvollzugsanstalt Celle) zum 31. Dezember 2014 und der Abteilung Braunschweig (Justizvollzugs-anstalt Wolfenbüttel) zum 31. Dezember 2016. Der Vollzug von Strafhaft in der Abteilung Aurich (Justizvollzugsanstalt Meppen) sollte sofort beendet werden. Bis zum Sommer 2014 will die Justizministerin über die Zukunft der Untersuchungshaftabteilung in Aurich entscheiden. Nach Angaben der Justizministerin würden die Versetzungen sozialverträglich und unter Berücksichtigung der Mitarbeiterwünsche erfolgen. Ferner wurde angekündigt, dass alle Anwärterinnen und Anwärter übernommen werden würden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Können alle von der Schließung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Anwärterinnen und Anwärter in die von ihnen gewünschten Justizvollzugseinrichtungen versetzt werden? Falls nein, wie viele werden zukünftig gegen ihre Wünsche eingesetzt?

2. Vor dem Hintergrund, dass die Justizvollzugsanstalten Uelzen, Sehnde und Celle ihre bedarfsgerecht eingestellten Anwärter nicht übernehmen konnten, da in diesen Anstalten vorrangig die Beschäftigten der zu schließenden Abteilung Salinenmoor eingesetzt werden sollen, stellt sich die Frage, ob nach der Versetzung der Beschäftigten aus der Abteilung Salinenmoor in die Justizvollzugsanstalten Sehnde, Uelzen und Celle noch Beschäftigungsverhältnisse in diesen Anstalten frei bleiben. Falls ja, können dann die entsprechenden Anwärter wieder in ihre Einstellungsanstalten zurück?

3. Plant die Landesregierung in dieser Wahlperiode weitere Schließungen oder Teilschließungen der offenen oder geschlossenen Justizvollzugsanstalten?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Vorgesehen war, mit allen von der Schließung der Abteilung Salinenmoor betroffenen Bediensteten individuelle Gespräche über gewünschte Anschlussverwendungen zu führen. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der für einen Dienstortwechsel aus Anlass von Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung geltenden Kriterien sollten die geplanten Versetzungen oder Umsetzungen bis zum 1. August 2014 bekannt gegeben werden. Bereits zum 1. Juli 2014 konnte dieses Verfahren abgeschlossen und ein mit dem Hauptpersonalrat bei dem Niedersächsischen Justizministerium sowie dem Gesamtpersonalrat der JVA Celle einvernehmlich abgestimmter Vorschlag für die zukünftige Verwendung der Bediensteten erarbeitet werden. Jede Bedienstete und jeder Bedienstete ist Anfang Juli 2014 entsprechend dieses Vorschlages schriftlich informiert worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landes­regierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Bediensteten der Abteilung Salinenmoor haben in Gesprächen und in schriftlichen Erhebungsbögen ihre Wünsche für einen zukünftigen Einsatzort angegeben. Im Ergebnis kann für 90 Bedienstete der Erstwunsch und für neun Bedienstete der Zweitwunsch erfüllt werden. Lediglich für zwei Bedienstete kann nur der Drittwunsch Berücksichtigung finden. Fünf Bedienstete können nicht ihren Wünschen entsprechend eingesetzt werden; für sie ist als zukünftiger Einsatzort die Justizvollzugsanstalt Sehnde vorgesehen.

Zu 2.:

Anwärterinnen und Anwärter stehen im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dieses endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Laufbahnprüfung. Mit einer Einstellung als Beamtin oder Beamter auf Probe in einer Justizvollzugsanstalt wird ein neues Dienstverhältnis zum Land Niedersachsen begründet. Zum 1.7.2014 sind alle Anwärterinnen und Anwärter, die in der Laufbahngruppe 1 ihre Ausbildung im Justizvollzug absolviert haben, bei Justizvollzugseinrichtungen als Beamtin oder Beamter auf Probe übernommen worden. Dies wird auch für die Anwärterinnen und Anwärter möglich sein, die im Dezember 2014 ihre Ausbildung erfolgreich beenden. Einstellungen an den drei genannten Standorten waren mangels freier und dauerhaft besetzbarer Planstellen nicht möglich. Soweit Beamtinnen und Beamte zu einem späteren Zeitpunkt ihre Versetzung an andere Justizvollzugseinrichtungen beantragen, prüfen die beteiligten Justizvollzugsanstalten im Rahmen ihrer dienstrechtlichen Befugnisse die Voraussetzungen. Dazu gehört u.a. auch, dass der aufnehmenden Justizvollzugsanstalt eine freie und besetzbare Planstelle zur Verfügung steht und die Personalvertretung einer Versetzung zustimmt.


Zu 3.:

Die Gefangenenzahlen sind seit dem Jahr 2004 kontinuierlich rückläufig. Mit der Schließung der Abteilung Salinenmoor der Justizvollzugsanstalt Celle und der Abteilung Braunschweig der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel werden Überkapazitäten abgebaut. Zugleich werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Aufgaben gewonnen, für die bisher Personal fehlte. Für die Zukunft gilt es, zukunftsfähige Vollzugsstandorte besser auszulasten und Resozialisierungsangebote auszubauen. Weitere Schließungen oder Teilschließungen von Vollzugsstandorten werden im Wesentlichen von der Entwicklung der Belegung im Justizvollzug abhängen. Derzeit wird die Schließung der Abteilung Aurich der Justizvollzugsanstalt Meppen geprüft. Konkrete Planungen darüber hinaus bestehen derzeit nicht.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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