Justizministerin Niewisch-Lennartz begrüßt die Eindeutigkeit des Urteils des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung
Wegweisende Leuchtturmentscheidung
Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz sieht sich in ihrer ablehnenden Haltung zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt.
Zu dem Richterspruch erklärt Niewisch-Lennartz: „Durch das Urteil ist endlich Klarheit geschaffen worden, dass die in der Richtlinie vorgesehene massenhafte Speicherung von Daten auf Vorrat und ohne Verdachtsmomente gegen Grundrechte verstößt. Die Bürgerinnen und Bürger sind durch die NSA-Affäre hinsichtlich staatlichen Zugriffs auf persönliche Daten besonders sensibilisiert. Es ist ausgesprochen zu begrüßen, dass der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Richtlinie die Verhältnismäßigkeit mit der Vorratsdatenspeicherung überschritten hat. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Urteil ziehen wird.“
Niewisch-Lennartz abschließend: „Die bisherigen Vorstellungen zur anlasslosen Speicherung der Daten von jedermann sind damit Geschichte.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.04.2014
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Herr Alexander Wiemerslage
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