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Justizministerin fordert im Niedersächsischen Landtag eine konstruktive und sachorientierte Diskussion zur Drogenpolitik

„Die drogenpolitische Diskussion lässt sich nicht auf Grammzahlen reduzieren“


HANNOVER. Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat heute im Plenum des Niedersächsischen Landtages anlässlich eines Entschließungsantrages der Opposition zur Drogenpolitik gesprochen.

Die Ministerin sprach sich für eine bundesweit einheitliche Eigenbedarfsgrenze beim Besitz geringer Mengen von Cannabis aus. Dabei hob sie hervor, dass der Schwerpunkt bei der Strafverfolgung von Betäubungsmitteldelikten in der Verfolgung und Bestrafung der Händler liegen müsse. Gleichwohl sei sich die Landesregierung darin einig, dass die vom Cannabiskonsum ausgehende Gefährdung nicht verharmlost werden dürfe.

Für die weitere politische Diskussion mahnte die Ministerin, sorgfältig alle entscheidungserheblichen Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu zähle insbesondere, dass der Anstieg des durchschnittlichen Wirkstoffgehalts von Marihuana in den letzten Jahren bei unveränderter Eigenbedarfsgrenze einer zunehmend potenteren Droge bereits zu einer faktischen Erhöhung der bestehenden Eigenbedarfsgrenzen geführt habe.

Der Forderung der Opposition nach der Beauftragung einer Studie zu Ausmaß und Folgen des Cannabiskonsums trat Niewisch-Lennartz mit dem Hinweis auf zahlreiche - bereits vorhandene - wissenschaftliche Studien und sachkundige Erkenntnisse entgegen.

Niewisch-Lennartz hierzu: „Ich meine, dass wir zunächst vorhandene Studien und sachkundige Stellungnahmen gründlich auswerten sollten. Erst danach sollten wir entscheiden, ob es einer niedersächsischen Studie bedarf. Dabei müssen wir uns auch fragen, ob es wirklich niedersächsische Besonderheiten des Cannabiskonsums gibt, die eine spezifisch niedersächsische Studie sinnvoll erscheinen lassen.“

Insgesamt hob die Ministerin die Präventionsarbeit als Schwerpunk einer rationalen Drogenpolitik hervor.

Niewisch-Lennartz: „Wenn wir erreichen können, dass die Menschen gar nicht erst Drogen konsumieren, sind Therapie, Überlebenshilfe und Repression nicht mehr erforderlich. Wir können auf eine Strafverfolgung in diesem Bereich nicht verzichten, weil insbesondere diejenigen, die mit Drogen, insbesondere harten Drogen, Handel treiben, schwere Schuld auf sich laden und angemessen zu bestrafen sind. Wir dürfen aber den Einfluss der Strafverfolgung auf den Drogenkonsum in einer Gesellschaft nicht überschätzen.

Die Politik kann es sich nicht leisten, die drogenpolitische Diskussion auf eine Grammzahl zu reduzieren, bis zu der die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung eines Drogendelikts absehen kann“, so die Ministerin abschließend.

Presseinformation

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erstellt am:
18.04.2013

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