Mehr Mitbestimmung für Richterinnen und Richter
"Wir werden in Niedersachsen künftig ein Mitbestimmungsmodell im Richterbereich haben, das die Praxis erprobt und für gut befunden hat, ein Richtergesetz, das die Praxis nahezu uneingeschränkt und insgesamt so und nicht anders will", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann in seiner Rede vor dem Niedersächsischen Landtag am Dienstag (19.01.2010) das zentrale Anliegen des neuen Niedersächsischen Richtergesetzes auf den Punkt gebracht. Es gehe darum, die Regelungen des Richterdienstrechts an die Änderungen des neuen Niedersächsischen Beamtengesetzes anzupassen und vor allem die Beteiligung der Richtervertretungen zu verbessern.
"Wir haben eine vollständige Neuordnung der Beteiligungstatbestände vorgenommen, um ein für den Anwender schwieriges Nebeneinander von Tatbeständen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Richtergesetzes zu vermeiden", machte Busemann deutlich. Gleichwohl werde es auch weiterhin Besonderheiten bei der richterlichen Mitbestimmung geben. So werde zum Beispiel den Richterräten ein auf die spezifischen Bedürfnisse der Richterinnen und Richter abgestimmter Katalog von Aufgaben zur Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten zugewiesen, wie etwa bei der Verwendung von Richtern auf Probe. Beibehalten und ausgebaut werde die Praxis, Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen von Neueinstellungen in den richterlichen Probedienst unmittelbar nach dem Bewerbungsgespräch eine Stellenzusage zu geben. "Das ist für uns in Niedersachsen ein Vorteil gegenüber den Justizverwaltungen in anderen Ländern", sagte Busemann.
Für die Richterinnen und Richter an Amtsgerichten ohne Präsidenten werde eine neue Form der Richtervertretung, die sogenannte Amtsgerichtsrichtervertretung, eingerichtet, die als beratendes Mitglied dem Richterrat des Landgerichts angehöre. Die gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung von Staatsanwälten würden aus dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz herausgelöst und in das Niedersächsische Richtergesetz integriert.
Das neue Richtergesetz biete den Richterinnen und Richtern die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Gestaltung und ein höheres Maß der Beteiligung. "Damit bringt es aber zugleich ein Mehr an Verantwortung der Richterinnen und Richter für die Justizverwaltungsentscheidungen", fasste Busemann zusammen. Verwundert sei er darüber, dass die Opposition sich den positiven Erfahrungen der Praxis und den zahlreichen aus der Praxis stammenden Vorschlägen im Gesetzentwurf offenbar verschließen wolle. "Die Hälfte der Änderungsanträge hat mit dem Kernanliegen des Gesetzentwurfs, der Neuregelung der Mitbestimmung, nichts zu tun, sondern beschäftigt sich zum Beispiel mit der Altersteilzeit, die es auch für Beamte gar nicht mehr gibt", so Busemann.
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