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Bundesratsinitiative zur Entlastung der Sozialgerichte

Busemann: „ Rechte der Hilfsbedürftigen sollen gewahrt bleiben“

HANNOVER. Das Land Niedersachsen will die von zwölf praxiserfahrenen Richterinnen und Richtern aus den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erarbeiteten Empfehlungen zur Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit in eine Bundesratsinitiative umsetzen. Das hat die Landesregierung heute in der Kabinettssitzung beschlossen.

"Gegenüber dem Bundesgesetzgeber und den Koalitionspartnern einer zukünftigen Bundesregierung sollen zeitnah Veränderungen des materiellen Sozialrechts unter dem Gesichtspunkt der Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit angemahnt werden", sagte Justizminister Bernd Busemann. In vielen Bundesländern entwickle sich die besorgniserregende Belastung in der Sozialgerichtsbarkeit ungebremst fort. Die Zahl der erledigten Verfahren könne trotz enormer Anstrengung der Justiz mit den weiter steigenden Eingangszahlen nicht Schritt halten.

"Ich möchte besonders betonen, dass es bei dieser Bundesratsentschließung nicht um eine Beschneidung von Rechten der Hilfebedürftigen geht. Die derzeitigen Rechte der Hilfebedürftigen sollen gewahrt bleiben", so Busemann.

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