HANNOVER. Das Niedersächsische Justizministerium prüft vor dem aktuellen Hintergrund der Gründung des deutschen Vereins "Dignitas", ob durch die Schaffung eines neuen Straftatbestandes dem Handeln von geschäftsmäßig agierenden Sterbehilfeorganisationen Einhalt geboten werden kann.
Die organisierte Förderung von Selbstmord kann nicht toleriert werden. Die Niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann überlegt deshalb eine Gesetzesinitiative, mit der die professionelle Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung in Deutschland künftig strafbar sein soll.
Heister-Neumann zeigte sich besorgt über die Vereinsgründung von "Dignitas" in Hannover und erklärte: "Mit dem Leid anderer Menschen macht man keine Geschäfte und schon gar nicht, wenn es um deren Leben geht. Es darf keine Einbahnstraßenberatung geben, bei der es nur darum geht, den Betroffenen möglichst problemlos zum Tod zu verhelfen. Das ist ethisch verwerflich. Echte Alternativen werden nicht aufgezeigt."
"Niemandem wird das Recht auf Selbstbestimmung beschnitten. Mit der Patientenverfügung kann schon heute jeder verhindern, dass sein Leben durch Maschinen verlängert wird. Darüber hinaus leisten die Hospize wertvolle Arbeit bei der Sterbebegleitung, um den Patienten einen würdevollen Tod zu ermöglichen", sagte Heister-Neumann weiter.
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