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Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt ist ein gravierendes gesellschaftliches Problem. Opfer sind vor allem Frauen und Kinder, aber auch Männer. Häusliche Gewalt ist nach wie vor relativ weit verbreitet. Eine repräsentative Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat ergeben, dass jede vierte Frau mindestens einmal im Leben Opfer von Gewalt durch ihren Lebenspartner oder Ehemann wird. Ein Drittel dieser Frauen erlebt tatsächlich nur einen Übergriff, zwei Drittel der betroffenen Frauen erleidet jedoch häufiger Gewalt - zum Teil über Monate und Jahre.

Nicht wenige Opfer tragen erhebliche körperliche Verletzungen davon, häufig sind aber auch psychische und psychosomatische Beschwerden eine Folge erlebter Gewalt. Kinder leiden unter häuslicher Gewalt bereits dann erheblich, wenn sie Zeugen der Gewalt zwischen ihren Eltern werden. Das Miterleben häuslicher Gewalt kann sowohl akute psychische Belastungen als auch längerfristig Entwicklungsstörungen bei Kindern zur Folge haben.

Häusliche Gewalt ist kein Problem gesellschaftlicher Randgruppen, sondern findet in der Mitte der Gesellschaft statt. Betroffen als Opfer und Täter sind Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten.

Gewaltausübung in Form häuslicher Gewalt ist - auch in den „eigenen vier Wänden“ - keine Privatsache. Sie ist die am häufigsten ausgeübte Gewalt in der Gesellschaft. Die volkswirtschaftlichen Folgen etwa durch Arztkosten, Inanspruchnahme von Beratungs- und Therapieangeboten, Ausfallzeiten am Arbeitsplatz, Einschränkungen der persönlichen Freiheit und Belastung von Polizei und Justiz sind erheblich.

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Jahr 2002 einen Landesaktionsplan verabschiedet, der Maßnahmen zur polizeilichen Krisenintervention, zur Strafverfolgung der Täter, zum Opferschutz, zum zivilrechtlichen Schutz und zur psychosozialen Unterstützung betroffener Frauen und ihrer Kinder zusammenfasst. Die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist darin als eine fachübergreifende Aufgabe definiert worden. Um das Thema wirkungsvoll und erfolgreich bearbeiten zu können, arbeiten alle verantwortlichen Einrichtungen und Behörden koordiniert zusammen. Im Jahr 2006 wurde eine Fortschreibung des Aktionsplans mit Schwerpunkten im Bereich der Prävention erarbeitet. 2012 wurde der aktuelle „Aktionsplan III zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen" fertiggestellt, um das bestehende Schutz- und Hilfesystem abzusichern und weiterzuentwickeln.

Beim Landespräventionsrat Niedersachsen ist die Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt eingerichtet. Sie fördert durch Fachberatung und Fortbildungsmaßnahmen auf Landesebene die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Fachkräfte und Gremien.

Bei allen niedersächsischen Staatsanwaltschaften sind Sonderdezernate mit spezialisierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig um die Verfolgung von Fällen häuslicher Gewalt kümmern.

Weitere Informationen und Broschüren finden Sie auf den Seiten des Internetauftritts des Landespräventionsrates Dort steht auch der „Aktionsplan III zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen“ zum Download zur Verfügung.

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