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HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung wird im Bundesrat die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen bei Landgerichten unterstützen und gemeinsam mit anderen Bundesländern einen entsprechenden Antrag stellen. "Diese Kammern sollen zuständig sein für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten auch über die nationalen Grenzen hinaus", sagte Justizminister Bernd Busemann am Dienstag (9.2.2010) in Hannover. "Wenn wir auf diese Weise Deutschland als Justizstandort attraktiver machen, liegt das auch im Interesse der niedersächsischen Wirtschaft und des Landes Niedersachsen insgesamt", so Busemann.
Die Verfahrenssprache vor Kammern für internationale Handelssachen sei Englisch. Die Schriftsätze der Parteien und die Entscheidungen des Gerichts müssten in englischer Sprache abgefasst werden. Die mündliche Verhandlung sei ebenfalls in englischer Sprache zu führen. "Das gilt genauso für die zweite Instanz vor den Oberlandesgerichten", erläuterte Busemann. Er werde in nächster Zeit prüfen, bei welchem der niedersächsischen Landgerichte die Einrichtung einer Kammer für internationale Handelssachen sinnvoll sein könnte.
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