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Busemann: “Schutz der Allgemeinheit überwiegt Täterinteressen“
Justizminister fordert grundlegende Überarbeitung der Sicherungsverwahrung

HANNOVER. "In Niedersachsen werde ich mich mit Händen und Füßen wehren und alle mir zu Gebote stehenden Mittel einsetzen, damit wir niemanden freilassen müssen, der eine Gefahr für die Allgemeinheit ist!" Das hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Montag (1.02.2010) vor Journalisten in Hannover betont. "Bei den Regelungen zur Sicherungsverwahrung besteht eindeutig gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Niedersachsen wird auf Bundesebene darauf drängen, dass die Initiative der CDU-geführten Bundesländer zur Schließung von Schutzlücken und Aufhebung von Widersprüchen in der geltenden Rechtslage unverzüglich fortgeführt und schnellstmöglich umgesetzt wird", sagte Busemann.

Beispielhaft seien die Fälle des Karl D. dessen nachträgliche Sicherungsverwahrung das Landgericht in München und der Bundesgerichtshof abgelehnt hatten und der nun bei seinem Bruder in Heinsberg (NRW) lebt, sowie des Reinhard M., der eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Unzulässigkeit seiner nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung erstritten hatte.

"Diese Fälle zeigen Lücken auf, die wir schließen müssen", so Busemann. Zwingend und vordringlich sei es, die Verjährungsfristen zu früheren Verbrechen bei Rückfalltätern zu erweitern. "Bei Sexualdelikten sollten sie von jetzt 5 Jahren auf künftig 20 Jahre verlängert werden und auf 15 Jahre bei allen anderen Straftaten", forderte der Justizminister. Ferner müsse es möglich werden, bei der Entscheidung über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht nur gänzlich neue Tatsachen zur Urteilsfindung heranzuziehen, sondern auch solche, die bei der Verurteilung zwar bekannt waren, aber aus Rechtsgründen wie zum Beispiel der Verjährung damals nicht berücksichtigt werden konnten.

"Was die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) angeht, muss klar sein, dass damit ein innerstaatlicher Hoheitsakt in der Bundesrepublik Deutschland nicht aufgehoben werden kann", machte Busemann deutlich. Auch das noch ausstehende endgültige Urteil des EGMR führe nicht automatisch zur Freilassung der Verwahrten. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) stehe in Deutschland unterhalb des Grundgesetzes auf der Ebene des einfachen Bundesrechts. "Letztlich muss das Bundesverfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren über die Konsequenzen entscheiden", so Busemann. Unmittelbar habe die Entscheidung jedoch Auswirkungen auf die Zukunft der Sicherungsverwahrung, da der Gesetzgeber damit aufgefordert werde, eine der Konvention entsprechende Neuregelung zu schaffen. "Wir müssen den Vollzug der Sicherungsverwahrung grundlegend umgestalten, um mehr Abstand zum Vollzug der Strafhaft zu bekommen. Ziel muss es sein, einer Freilassung gefährlicher Täter ebenso wie Schadensersatzzahlungen vorzubeugen", sagte Busemann. Auf Initiative und unter Federführung Niedersachsens laufe zurzeit eine Datenerhebung in allen Bundesländern zur Praxis der Sicherungsverwahrung, aus der weitere Erkenntnisse zu gewinnen seien.

"Wir brauchen eine grundlegende Überarbeitung aller Regelungen zur Sicherungsverwahrung, eine Lösung aus einem Guss, die zudem europafest sein sollte. Das ist besser als jetzt ein kurzfristiges Stückwerk von Einzelreparaturen vorzunehmen", so Busemann abschließend.

 

 

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