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HANNOVER. "Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher und andere Amtspersonen, die im Auftrag des Staates tätig werden, verdienen Respekt. Wer sie gewalttätig angreift, sollte wissen, dass er empfindlich bestraft wird", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Mittwoch (27. Januar 2010) in Hannover deutlich gemacht und sich für eine Ausweitung des Strafrahmens bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von jetzt bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahren ausgesprochen.
Zwar wisse er, so Busemann, dass sich ein potenzieller Gewalttäter in der konkreten Konfrontation kaum Gedanken über eine mögliche Strafe mache. "Aber das generelle Wissen darüber, dass ein Vollstreckungsbeamter besonderen Schutz genießt, kann durchaus eine vorbeugende Wirkung haben, damit sich die Stimmung gar nicht erst bis zur Gewaltausübung anheizt", sagte der Justizminister.
Justizministerkonferenz und Innenministerkonferenz seien sich darüber einig, dass insbesondere Polizeibeamte besser vor Angriffen geschützt werden müssten. Der Niedersächsische Landtag habe das im Januar-Plenum mit einer Entschließung bekräftigt. "Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung, die zu diesem Themenfeld vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) und dem Landeskriminalamt durchgeführt wird, können uns dabei helfen, Beamte noch besser vor Gewalt und Verletzungen zu schützen", so Busemann abschließend.
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