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Was tut die Landesregierung gegen die drohende Hinrichtung des Journalisten Mumia Abu-Jamal?
Justizminister Busemann beantwortet die Dringliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE

Es gilt das gesprochene Wort!

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21.01.2010, Dringliche Anfrage

Die Niedersächsische Landesregierung ist der Auffassung, dass die Todesstrafe weder ethisch noch rechtspolitisch zu rechtfertigen ist. Sie sieht sich damit übrigens in voller Übereinstimmung mit der Bundesregierung und der Europäischen Union.

Nach einem Bericht von Amnesty International sind 2007 mindestens 1.252 Hinrichtungen nach Verhängung der Todesstrafe bekannt geworden. Aktuellere Zahlen liegen uns nicht vor. 88 % dieser Hinrichtungen wurden in 5 Staaten ausgeführt: In China, Iran, Saudi-Arabien, Pakistan und in den USA.

Die Todesstrafe gehört in allen Staaten der Welt abgeschafft. Was die USA angeht, die auf eine lange rechtsstaatliche Tradition zurückblicken können, bekümmert, dass die meisten Bundesstaaten nicht für die Abschaffung der Todesstrafe zu gewinnen sind. Ausnahmen, wie z.B. New Jersey und New Mexico, geben aber Anlass zur Hoffnung.

Die Niedersächsische Landesregierung verurteilt jede Hinrichtung eines Menschen und knüpft große Erwartungen an den weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. Die vielfältigen Initiativen, nicht zuletzt der Bundesregierung und der EU, zeigen offensichtlich Wirkung.

Als ein Beispiel für diese Aktivitäten nenne ich Ihnen den 3. Weltkongress gegen die Todesstrafe vom 01. – 03. Februar 2007 in Paris, über den Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Schirmherrschaft übernahm. Frau Merkel bekräftigte aus diesem Anlass, die Abschaffung der Todesstrafe sei ein zentrales menschliches Ziel der gemeinsamen Außen– und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die Berichte der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen verweisen. Deutschland und Niedersachsen sehen sich im Einklang mit dem Beschluss der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007, weltweit den Vollzug der Todesstrafe auszusetzen. Art. 102 des Grundgesetzes lautet: "Die Todesstrafe ist abgeschafft".
In Europa gilt die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention hat die Abschaffung der Todesstrafe zum Gegenstand. Artikel 1 dieses Zusatzprotokolls bestimmt, dass die Todesstrafe abgeschafft ist und niemand zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden darf."

Dies bestimmt auch Art. 2 der EU-Charta der Grundrechte. Dem haben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union uneingeschränkt zugestimmt. Sie wenden dies in der Praxis auch an. Ich darf auch darauf hinweisen, dass das Ministerkomitee des Europarates im September 2007 beschlossen hat, einen "europäischen Tag gegen die Todesstrafe" auszurufen, der alljährlich am 10. Oktober begangen werden soll. Im Dezember 2007 wurde dieser europäische Tag auch von der Europäischen Union ausgerufen. Meine Damen und Herren, ich darf wohl in unser aller Namen sagen: Niedersachsen sieht sich als Teil dieser Initiativen und Aktivitäten.

Ich will auf die Aktivitäten der EU hier nicht im Einzelnen eingehen, aber darauf hinweisen, dass die Niedersächsische Landesregierung es für richtig und erfolgversprechender hält, wenn Initiativen und Aktivitäten zur Abschaffung der Todesstrafe auf Ebene der EU vorgetragen werden. Vorgesehen sind u.a. Demarchen in individuellen Fällen, wie dem des Journalisten Mumia Abu-Jamal.

Mumia Abu-Jamal wurde am 3. Juli 1982 durch den Court of Common Please, Philadelphia Criminal Trial Division, wegen Mordes an einem Polizisten zum Tode verurteilt. Das Berufungsgericht bestätigte am 27. März 2008 den Schuldspruch, hob das Urteil aber im Hinblick auf das Strafmaß auf. Die Todesstrafe wurde in lebenslange Haft umgewandelt. Gegen dieses Urteil hatte der Bundesstaat Pennsylvania Einspruch beim US-Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, eingelegt, um dem ursprünglichen auf Todesstrafe lautenden Urteil wieder Geltung zu verschaffen.

Vor zwei Tagen, am 19. Januar 2010, hat – einer Pressemitteilung der FAZ zufolge - der US-Supreme Court den Fall zurück an ein Bundesberufungsgericht im Bundesstaat Pennsylvania verwiesen. Dieses soll nun das Urteil aus dem Jahr 2008 überprüfen.

In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnte leider nicht geklärt werden, ob und in welcher Weise die EU bereits interveniert hat. Die Niedersächsische Landesregierung wird daher die Bundesregierung bitten, dies zu prüfen, geeignete Maßnahmen in der EU und ggf. darüber hinaus zu unternehmen und generell die Politik einer grundsätzlichen Ächtung der Todesstrafe durch die Vereinten Nationen bis zu einem endgültigen Erfolg fortzuführen.

Ich gehe davon aus, dass die 1. und 3. Frage mit diesen Ausführungen hinreichend beantwortet sind.

Zu Frage 2 möchte ich ergänzen, dass im Mittelpunkt der bisher einzigen dienstlich veranlassten Reise des Herrn Ministerpräsidenten in die USA vom 29.09. – 05.10.2009 Wirtschaftsfragen und Themen der Energie- und Umweltpolitik standen. Die politischen Gespräche konzentrierten sich u. a. auf die Folgen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise.

Das Thema ‚Todesstrafe’ ist nicht problematisiert worden.

Zu Frage 3 möchte ich ferner ergänzen, dass Herr Ministerpräsident Wulff in einem an den Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika gerichteten Schreiben darum gebeten hat, die Vollstreckung eines Todesurteils am Journalisten Mumia Abu-Jamal unbefristet auszusetzen.

 

 

 

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