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HANNOVER. "Der Befund ist eindeutig und klar: Die DDR war ein Unrechtsstaat. Denn nicht das Recht war das Ziel des staatlichen Handelns, sondern es stand nach eigenem Selbstverständnis im Dienst des Klassenkampfes", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Dienstag (3.11.2009) dem erneuten Versuch einer Debatte über Recht und Unrecht im SED-Staat eine Absage erteilt. "Ein Unrechtsstaat ist ein Staat, der die Verwirklichung des Rechts nicht erstrebt und nicht erreicht, der sogar vielfach vorsätzlich Unrecht einsetzt, um sich und seine Führung zu erhalten", sagte Busemann. Die Frage, wie viel Unrecht in einem Staat geschehen muss, damit er ein Unrechtsstaat ist, stelle sich nicht. Vielmehr sei die politische Haltung im Umgang mit dem Recht entscheidend. Jede weitere Schönfärberei sei völlig überflüssig. "Ich bin enttäuscht und verwundert, dass in unserem demokratischen Land nach 60 Jahren Grundgesetz eine Diskussion darüber überhaupt noch geführt werden kann."
"Vom Schießbefehl an der Mauer und der gesamten Staatsgrenze über die willkürlich verurteilten politischen Gefangenen, die Bespitzelung der Bürgerinnen und Bürger, Wahlbetrug, den staatlich organisierten Menschenhandel und die Zwangsadoptionen bis hin zur Verweigerung von Studienplätzen und Einschränkungen bei der Berufswahl für Menschen mit eigener Meinung gibt es genug Beweise, die zeigen, dass in der DDR nicht das Recht das Maß der Politik war, sondern Parteilichkeit die Justiz bestimmte", führte Busemann aus. Die Unterwerfung der gesamten Staatsgewalt unter das Recht sei aber der Kern des Rechtsstaatsprinzips. Dazu gehörten als formelle Elemente die Grundrechtsbindung der drei Gewalten, eine unabhängige Justiz, Gerichtsschutz gegen Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt, Gewährleistung eines gesetzlichen Richters und eine Verfassungsgerichtsbarkeit. Ebenso unverzichtbar seien die Anerkennung von Menschenrechten, materielle Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. "Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, das habe es in der DDR so gegeben", stellte Busemann fest.
"Ein relativierender Vergleich mit der Naziherrschaft ist für mich in keiner Weise zu akzeptieren. Denn ein Verbrecher ist nicht schon deshalb kein Verbrecher, weil es noch viel schlimmere Verbrecher gibt", so Busemann abschließend.
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