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HANNOVER. Die Zuständigkeit für die Erhebung der Unterbringungskosten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wird aus dem Geschäftsbereich des Justizministeriums in den Geschäftsbereich des Sozialministeriums verlagert. Das hat die Landesregierung in der heutigen Kabinettssitzung beschlossen.
Personen, die aufgrund eines strafgerichtlichen Urteils in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt untergebracht sind, können nach Maßgabe des Strafvollzugsgesetzes des Bundes zu den Kosten ihrer Unterbringung herangezogen werden. Zurzeit teilen die Anstalten, welche die Unterbringung vollziehen, den Staatsanwaltschaften mit, wenn die Voraussetzungen für die Kostenerhebung vorliegen. Erst dann können die Staatsanwaltschaften den Kostenansatz durchführen. Neben den in der Trägerschaft des Landes verbliebenen Landeskrankenhäusern Brauel und Moringen werden Maßregeln der Besserung und Sicherung derzeit in sieben weiteren Einrichtungen vollzogen, die sich in privater Trägerschaft befinden.
"Die Aufgabenzersplitterung zwischen den Einrichtungen, welche die Voraussetzungen für einen Kostenansatz zu ermitteln haben, und den Staatsanwaltschaften, die den Kostenansatz durchführen, ist nicht effektiv", sagte Justizminister Bernd Busemann. Die Landesregierung mache deshalb von der Möglichkeit Gebrauch, per Rechtsverordnung die Zuständigkeit für die Kostenerhebung zu übertragen. "Damit soll die Erhebung der Unterbringungskosten für sämtliche Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Niedersachsen auf das in der Trägerschaft des Landes verbliebene Landeskrankenhaus Moringen übertragen werden", so Busemann.
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