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Sicherheit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Busemann: „Maßnahmen individuell an örtlichen Gegebenheiten ausrichten“

OLDENBURG. "Bestehende Sicherheitslücken bei Gerichten und Staatsanwaltschaften müssen aufgedeckt und möglichst zügig beseitigt werden", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Montag (2.11.2009) in seiner Ansprache bei der Herbsttagung der Leiterinnen und Leiter der Amtsgerichte in Niedersachsen in Oldenburg angekündigt. "Auch schon vor der entsetzlichen Bluttat in Dresden war für mich die Sicherheit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ein äußerst wichtiges Thema, und wir haben in Niedersachsen schon einiges auf den Weg gebracht", sagte Busemann.

Flächendeckend seien die Gerichte mit Detektorrahmen und Handsonden zur Eingangskontrolle ausgestattet. Seit 2007 seien rund 1,12 Millionen Euro für Investitionen in Sicherheitseinrichtungen zur Verfügung gestellt worden. Künftig sollten pro Jahr jeweils 250.000 Euro dafür bereitgestellt werden. Er halte es aber für nicht richtig, ohne vorherige Prüfung der jeweiligen örtlichen Gefährdungslage bauliche Standards oder Standards für Zugangskontrollen für alle Behörden vorzugeben. "Die Sicherungsmaßnahmen müssen individuell an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden, stellte Busemann fest.

Busemann bekräftigte noch einmal sein Bekenntnis zur Amtsgerichtsstruktur in Niedersachsen. "Sie, die Behördenleitungen und die Richterinnen und Richter in den Amtsgerichten unseres Landes sind es, die das überaus positive Bild unserer Justiz gegenüber den Bürgern prägen. Immer wieder höre ich in Gesprächen, dass die Menschen stolz auf ihr Amtsgericht vor Ort sind. Daran sollten wir festhalten", bekräftigte Busemann.

 

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